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Grippeschutz

Empfehlungen zum persönlichen Grippeschutz

Folgende Regeln zum persönlichen Grippeschutz werden empfohlen:

  1. Richtig Hände waschen
    Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich 20 bis 30 Sekunden mit Seife, auch zwischen den Fingern.

  2. Hände vom Gesicht fernhalten
    Vermeiden Sie es, Mund, Nase oder Augen mit den Händen zu berühren, weil auf diesem Weg Viren von den Händen über die Schleimhäute in den Körper gelangen können.

  3. Hygienisch husten und niesen
    Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Personen. Husten und niesen Sie in ein Einmaltaschentuch oder in Ihre Armbeuge, auf keinen Fall in die Hand. Das Taschentuch gehört nach einmaliger Benutzung sofort in den Abfall.

  4. Auf erste Anzeichen achten
    Auf eine Grippe weisen plötzliches hohes Fieber, schweres Krankheitsgefühl, Husten und Gliederschmerzen hin. Wenn Sie sich krank fühlen, vereinbaren Sie telefonisch mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin einen Termin, um ein Ansteckungsrisiko im Wartezimmer zu vermeiden.

  5. Andere schützen
    Verzichten Sie, wenn Sie erkrankt sind, auf Körperkontakte wie Umarmen, Küssen usw. . Wenn Sie zu Hause versorgt werden, halten Sie sich nach Möglichkeit in einem separaten Raum auf. Achten Sie auf generelle Sauberkeit Ihrer Wohnung, insbesondere in Küche und Bad.

  6. Geschlossene Räume regelmäßig lüften
    Lüften Sie geschlossene Räume drei- bis viermal täglich für jeweils zehn Minuten. Dadurch wird die Zahl der Viren in der Luft verringert, ein Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute verhindert.

Vierfachimpfstoff

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt "in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte". Unter dem Titel 'Vierfach-Impfstoff für die nächste Grippesaisons verbindlich' hat der G-BA im April 2018 in einer Pressemitteilung seinen Beschluss erläutert, wonach die Grippeschutzimpfung in der Impfsaison 2018/2019 mit dem Vierfachimpfstoff erfolgen wird.

Weitere Informationen unter: www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/740/

Impfberatung des Gesundheitsamtes des Kreises Coesfeld

E-Mail:   impfberatung@kreis-coesfeld.de
Telefon: 02541/185310

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

53.4 - Umwelt- und Infektionsschutz

Grippeschutz

Empfehlungen zum persönlichen Grippeschutz

Folgende Regeln zum persönlichen Grippeschutz werden empfohlen:

  1. Richtig Hände waschen
    Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich 20 bis 30 Sekunden mit Seife, auch zwischen den Fingern.

  2. Hände vom Gesicht fernhalten
    Vermeiden Sie es, Mund, Nase oder Augen mit den Händen zu berühren, weil auf diesem Weg Viren von den Händen über die Schleimhäute in den Körper gelangen können.

  3. Hygienisch husten und niesen
    Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Personen. Husten und niesen Sie in ein Einmaltaschentuch oder in Ihre Armbeuge, auf keinen Fall in die Hand. Das Taschentuch gehört nach einmaliger Benutzung sofort in den Abfall.

  4. Auf erste Anzeichen achten
    Auf eine Grippe weisen plötzliches hohes Fieber, schweres Krankheitsgefühl, Husten und Gliederschmerzen hin. Wenn Sie sich krank fühlen, vereinbaren Sie telefonisch mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin einen Termin, um ein Ansteckungsrisiko im Wartezimmer zu vermeiden.

  5. Andere schützen
    Verzichten Sie, wenn Sie erkrankt sind, auf Körperkontakte wie Umarmen, Küssen usw. . Wenn Sie zu Hause versorgt werden, halten Sie sich nach Möglichkeit in einem separaten Raum auf. Achten Sie auf generelle Sauberkeit Ihrer Wohnung, insbesondere in Küche und Bad.

  6. Geschlossene Räume regelmäßig lüften
    Lüften Sie geschlossene Räume drei- bis viermal täglich für jeweils zehn Minuten. Dadurch wird die Zahl der Viren in der Luft verringert, ein Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute verhindert.

Vierfachimpfstoff

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt "in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte". Unter dem Titel 'Vierfach-Impfstoff für die nächste Grippesaisons verbindlich' hat der G-BA im April 2018 in einer Pressemitteilung seinen Beschluss erläutert, wonach die Grippeschutzimpfung in der Impfsaison 2018/2019 mit dem Vierfachimpfstoff erfolgen wird.

Weitere Informationen unter: www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/740/

Impfberatung des Gesundheitsamtes des Kreises Coesfeld

E-Mail:   impfberatung@kreis-coesfeld.de
Telefon: 02541/185310

Neue Grippe, Influenza https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/431/show
53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16 48653 Coesfeld