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Zertifizierung von Fortbildungskursen für Hebammen und Entbindungspfleger
Angebotene Fortbildungskurse für Hebammen und Entbindungspfleger
müssen vom Gesundheitsamt zertifiziert werden. Die Zertifizierung kann
von den Veranstaltern beim Gesundheitsamt beantragt werden.
Hierzu werden aussagekräftige Unterlagen zu den Inhalten der Fortbildungsveranstaltungen benötigt.
Hilfreich ist der unter Formulare hinterlegte Vordruck "Seminarbeschreibung".
Formulare
Rechtsgrundlagen
- Heilberufsgesetz
- alle Gesetze der nichtärztlichen Heilberufe (wie Hebammengesetz, Podologengesetz, Krankenpflegegesetz usw.)
- alle Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der nichtärztlichen Heilberufe
Kosten
- Nach Ziffer 10.3.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung 25,00 € bis 100,00 € für die Zertifizierung eines Fortbildungskurses je nach Aufwand (vom Anbieter zu zahlen)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nina Pledl
Tel: 02541 18-5311
E-Mail: nina.pledl@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld
E-Mail: gesundheit@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
53.3 - Sozialpsychiatrischer Dienst / sozialer Dienst
Angebotene Fortbildungskurse für Hebammen und Entbindungspfleger
müssen vom Gesundheitsamt zertifiziert werden. Die Zertifizierung kann
von den Veranstaltern beim Gesundheitsamt beantragt werden.
Hierzu werden aussagekräftige Unterlagen zu den Inhalten der Fortbildungsveranstaltungen benötigt.
Hilfreich ist der unter Formulare hinterlegte Vordruck "Seminarbeschreibung".
Formulare
- Nach Ziffer 10.3.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung 25,00 € bis 100,00 € für die Zertifizierung eines Fortbildungskurses je nach Aufwand (vom Anbieter zu zahlen)
Frau
Nina
Pledl
15 (Coesfeld, Schützenwall 16)