Wir beraten und unterstützen Mütter in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, vor oder nach der Geburt des Kindes und beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. In Vaterschaftsprozessen vertreten wir Ihr Kind vor Gericht, wenn der Vater zur Beurkundung der Vaterschaft nicht bereit ist.

Es werden zwei Formen der Vaterschaftsfeststellung unterschieden:

  1. Vaterschaftsanerkennung
    Die Anerkennung der Vaterschaft kann u.a. beim Jugendamt des Kreises Coesfeld kostenlos beurkundet werden. Das Anerkenntnis wird rechtswirksam, wenn die Kindesmutter zustimmt. Die Zustimmungserklärung der Kindesmutter muss ebenfalls beurkundet werden. Das Vaterschaftsanerkenntnis wird an das zuständige Standesamt weitergeleitet und dort beigeschrieben. Ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis ist unwiderrufbar. Eine Änderung des Vater-Kind-Verhältnisses ist nur noch durch gerichtliche Entscheidung möglich.
  2. Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
    Sollte der Vater nicht bereit sein, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen oder sollte die Vaterschaft unklar sein, ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich. Das Kreisjugendamt Coesfeld kann das Kind in dem Gerichtsverfahren vertreten. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf dieser Seite unter  "Beistandschaft" und "Beurkundungen".

Die Urkunden können nach vorheriger Terminvereinbarung durch das Kreisjugendamt Coesfeld aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie folgende Adresse der Urkundspersonen:
Kreis Coesfeld
Abt. 51 - Jugendamt
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld

Anfahrtskizze


Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.

Informationen zum Datenschutz

Der Kreis Coesfeld nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben. Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde des Kindes

Rechtsgrundlagen