Das Jugendamt verfügt über geeignete Beamte und Angestellte, die als Urkundspersonen tätig sind.

Die Urkundspersonen des Jugendamtes sind unter anderem befugt,

  • die Vaterschaftsanerkennung,
  • die notwendige Zustimmungen,
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt,
  • und Sorgeerklärungen

zu beurkunden.
Vaterschaftsanerkennungen können auch im örtlichen Standesamt beurkundet werden.

Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.

Bitte beachten Sie folgende Adresse der Urkundspersonen:
Kreis Coesfeld
Abt. 51 - Jugendamt
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld
Anfahrtskizze

Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugenämter zuständig.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Ggf. Aufforderungsschreiben des Unterhaltsberechtigten

Rechtsgrundlagen