Die Pflicht und das Recht für ein Kind zu sorgen (elterliche Sorge) haben verheiratete Eltern gemeinsam. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat kraft Gesetzes die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann dieses durch eine Negativbescheinigung nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen.

Die Negativbescheinigung kann beim Kreisjugendamt Coesfeld angefordert werden.

Nicht miteinander verheiratete Eltern können aber durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt oder vor einem Notar beurkundet werden.
Die Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen. 


Bitte beachten Sie folgende Adresse der Urkundspersonen:
Kreis Coesfeld
Abt. 51 - Jugendamt
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld

Anfahrtskizze

Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.

Voraussetzungen

  • mind. Alter 18 Jahre

Unterlagen

Negativbescheinigung:

  • Personalausweis,
  • Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung (siehe Dokumente)

Sorgeerklärung:

  • Personalausweis
  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindes

Rechtsgrundlagen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.