Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auf der Grundlage des Kinder- und Jugendfördergesetzes (Drittes Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW) die Angebote und Aktivitäten der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe in den Aufgabenfeldern Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit,  offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.

Im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein Westfalen werden die einzelnen Förderbereiche und  das Antragsverfahren  beschrieben:

Unterlagen

Rechtsgrundlagen