Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung
Auf der Grundlage des in Artikel 6 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung formulierten Auftrages, jungen Menschen die Entfaltung ihrer Begabung in besonderer Weise zu ermöglichen, werden im Sportland Nordrhein-Westfalen sportbegabte Kinder und Jugendliche besonders gefördert. Mit diesem Ziel arbeiten die Landesregierung NRW, der LandesSportBund NRW, die Sportfachverbände und die Sportstiftung NRW eng zusammen.
1985 wurde das Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung in Zusammenarbeit von Schule und Verein/Verband gemeinsam von der Landesregierung NRW und dem LandesSportBund NRW gegründet. Es widmet sich besonders intensiv der umfassenden Förderung jugendlicher Leistungssportlerinnen und Leistungssportler.
Informationen zu diesem Thema stellt das Innenministerium des Landes NRW auf der eigenen Internetseite zur Verfügung.