Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen werden kann.
Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurücklegen.

Bei Schafen verursacht das Blauzungenvirus schwere Krankheitserscheinungen mit hohem Fieber, Schwellungen und Ablösungen der Schleimhäute im Maul und auf der Zungenoberfläche verbunden mit einem starken Speichelfluss. Rinder sind bisher nur von milderen Symptomen betroffen in Form von Milchrückgang, Lidschwellungen und Veränderungen an der Zitzenhaut sowie im Bereich der Klauen. Ziegen scheinen weniger empfänglich zu sein. Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.

Die ursprünglich aus Afrika stammende Tierseuche hat sich weltweit verbreitet. In Europa gibt es seit 2006 immer wieder Ausbrüche in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Serotypen. Von diesem Virus sind bislang mindestens 24 verschiedene Serotypen bekannt, die jeweils eine unterschiedliche Virulenz (krankmachende Eigenschaften) aufweisen.

Deutschland war insbesondere in den Jahren 2006 - 2009 von der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 stark betroffen. Von 2019 bis 2021 traten erneut Blauzungenfälle mit dem selben Serotyp in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland auf. Erst im Juni 2023 wurde ganz Deutschland von der EU Kommission wieder als amtlich BTV seuchenfrei anerkannt.

Am 06.09.2023 begann ein neues Blauzungenseuchengeschehen vor allem in den Niederlanden und danach in Belgien.

In NRW wurde am 12.10.2023 ein erster Ausbruch in Schafbeständen im Kreis Kleve festgestellt. Mittlerweile ist auch Niedersachsen mit mehreren Blauzungenfällen betroffen. Alle Ausbrüche wurden bisher durch den Blauzungenserotyp 3 (BTV 3) hervorgerufen.

NRW und Niedersachsen einschließlich Bremen haben ihren amtlichen „Freiheitsstatus“ für die Blauzungenkrankheit verloren. Alle anderen Bundesländer sind zurzeit noch frei von der Blauzungenerkrankung. Der Verlust des „Freiheitsstatus“ führt zu Verbringungs-beschränkungen für die genannten Tierarten in andere Bundesländer und andere EU-Mitgliedstaaten.

Innerhalb der drei Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen können Tiere aus nicht gesperrten Beständen ohne Einschränkungen verbracht werden. Bei der Verbringung von Schlachttieren in BTV 3-freie Zonen in Deutschland müssen die Tiere von entsprechenden Tierhaltererklärungen begleitet sein. Schlachttiere können auch weiterhin innergemeinschaftlich unter Beachtung von Auflagen bezüglich der Blauzungenkrankheit zur unmittelbaren Schlachtung transportiert werden.

Die Tiergesundheitsbedingungen und Ausnahmeregelungen für die Verbringung von Zucht- und Nutztieren in BTV-freie Bundesländer in Deutschland und in einzelne EU-Mitgliedstaaten sind dem unten angegebenen Link des LANUV zu entnehmen.

Für Verbringungen nach Belgien und in die Niederlande sind demnach keine besonderen BTV-3-relevanten Tiergesundheitsbedingungen zu erfüllen.

In Falle eines verdächtigen Krankheitsbildes in Ihrem Tierbestand setzten Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem Hoftierarzt/Hoftierärztin oder dem zuständige Veterinäramt in Verbindung.

Für Untersuchungen im Verdachtsfall oder zum Ausschluss der Tierseuche und für Verbringungsuntersuchungen sind die Hinweise der NRW-Untersuchungsämter vom .23.10.2023 zu beachten (s. Downloads).

Für weitere Informationen zum Krankheitsbild, Seuchengeschehen und Verbringungsregelungen einschließlich den erforderlichen Tierhaltererklärungen verweise ich auf die folgende Links.

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit/

FLI (Friedrich-Loeffler-Institut) – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/