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Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum

Verkehrsbeeinträchtigende Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr sind abzusperren und zu kennzeichnen.

Wenn Sie die Einrichtung einer solcher Arbeitsstelle planen, müssen Sie vor dem Beginn der Arbeiten Anordnungen des Straßenverkehrsamtes darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.

Für Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Städte Coesfeld und Dülmen (innerorts und außerorts) erhalten Sie die entsprechende Anordnung von der jeweiligen Stadtverwaltung.

Ausnahme: Für Straßenbau- und Straßenunterhaltungsarbeiten kann die zuständige Straßenbaubehörde die erforderlichen Anordnungen treffen! (Mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde)

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragformular (siehe unter Formulare)
  • Nachweis Fachkenntnis zur Verkehrssicherung (RSA Schulung / Zertifikat)
  • Lageplan
  • RSA-Regelplan
  • Verkehrszeichenplan (bei umfangreicheren Maßnahmen oder wenn kein Regelplan anwendbar ist)
  • Signallage- und Signalzeitenplan (wenn der Einsatz einer Lichtzeichenanlage erforderlich wird)

Kosten

  • 40,00 € bis 150,00 €  (ggf. weitere Zuschläge)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum

Verkehrsbeeinträchtigende Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr sind abzusperren und zu kennzeichnen.

Wenn Sie die Einrichtung einer solcher Arbeitsstelle planen, müssen Sie vor dem Beginn der Arbeiten Anordnungen des Straßenverkehrsamtes darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.

Für Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Städte Coesfeld und Dülmen (innerorts und außerorts) erhalten Sie die entsprechende Anordnung von der jeweiligen Stadtverwaltung.

Ausnahme: Für Straßenbau- und Straßenunterhaltungsarbeiten kann die zuständige Straßenbaubehörde die erforderlichen Anordnungen treffen! (Mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde)

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragformular (siehe unter Formulare)
  • Nachweis Fachkenntnis zur Verkehrssicherung (RSA Schulung / Zertifikat)
  • Lageplan
  • RSA-Regelplan
  • Verkehrszeichenplan (bei umfangreicheren Maßnahmen oder wenn kein Regelplan anwendbar ist)
  • Signallage- und Signalzeitenplan (wenn der Einsatz einer Lichtzeichenanlage erforderlich wird)
  • 40,00 € bis 150,00 €  (ggf. weitere Zuschläge)
Baustellensicherung, Straßenverkehr, Öffentlicher Verkehrsraum https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/673/show
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Sonja

Frieling

108 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3666
sonja.frieling@kreis-coesfeld.de

Herr

Christian

Kamper

107 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3611
christian.kamper@kreis-coesfeld.de
Fachdienst - Verkehrssicherung und -lenkung
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

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Herr

Christian

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107 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3611
christian.kamper@kreis-coesfeld.de