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Arbeitsstellensicherung im vereinfachten Verfahren
Der Kreis Coesfeld hat für Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen mit z.B. Versorgungsträgern für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, ein vereinfachtes Verfahren festgelegt. Dieses Verfahren wird jedoch nur bei Arbeitsstellen angewandt, die von kurzer Dauer sind, keine wesentlichen Eingriffe in den Verkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartige Sicherungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Bei Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Städte Coesfeld und Dülmen (innerorts und außerorts) wenden Sie sich bitte an die betreffende Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung
- Straßenverkehrsordnung
- StVO Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA -
Unterlagen
- Erteilte Jahresgenehmigung
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Kosten
- Ab 150,00 € für die Jahresgenehmigung.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sonja Frieling
Tel: 02594 9436-3666
E-Mail: sonja.frieling@kreis-coesfeld.de
- Herr Christian Kamper
Tel: 02594 9436-3611
E-Mail: christian.kamper@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
- Fachdienst - Verkehrssicherung und -lenkung
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: verkehrssicherung@kreis-coesfeld.de
Der Kreis Coesfeld hat für Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen mit z.B. Versorgungsträgern für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, ein vereinfachtes Verfahren festgelegt. Dieses Verfahren wird jedoch nur bei Arbeitsstellen angewandt, die von kurzer Dauer sind, keine wesentlichen Eingriffe in den Verkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartige Sicherungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Bei Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Städte Coesfeld und Dülmen (innerorts und außerorts) wenden Sie sich bitte an die betreffende Stadtverwaltung.
- Erteilte Jahresgenehmigung
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Ab 150,00 € für die Jahresgenehmigung.
Frau
Sonja
Frieling
108 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Herr
Christian
Kamper
107 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Sonja
Frieling
108 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Herr
Christian
Kamper
107 (Dülmen, Kreuzweg 27)