Der Kreis Coesfeld hat für Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen mit z.B. Versorgungsträgern für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, ein vereinfachtes Verfahren festgelegt. Dieses Verfahren wird jedoch nur bei Arbeitsstellen angewandt, die von kurzer Dauer sind, keine wesentlichen Eingriffe in den Verkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartige Sicherungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Bei Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Städte Coesfeld und Dülmen (innerorts und außerorts) wenden Sie sich bitte an die betreffende Stadtverwaltung.

Unterlagen

  • Erteilte Jahresgenehmigung
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

Rechtsgrundlagen

  • § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung
  • Straßenverkehrsordnung
  • StVO Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA -

Kosten

  • Ab 150,00 € für die Jahresgenehmigung.