Gewerblicher Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern für Andere mit Kraftfahrzeugen (auch PKW`s), die einschließlich eines verwendeten Anhängers ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Er ist genehmigungspflichtig.
Wenn Sie beabsichtigen, Güterkraftverkehr nur innerhalb der BRD auszuüben, ist eine Erlaubnis nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes ausreichend. Wollen Sie daneben aber auch Güterbeförderungen in, nach oder durch einen Mitgliedstaat der EG durchführen, so benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (sog. EG-Lizenz). Die Erlaubnis nach § 3 GüKG wird bei Neuantragstellern auf 5 Jahre befristet, danach wird sie unbefristet erteilt. Die EG-Lizenz ist grundsätzlich alle 5 Jahre neu zu beantragen.
Hinweis: Für Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der BRD ist der Abschluss einer Güterschadenshaftpflichtversicherung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Beförderung mitzuführen.
Weitere Informationen zu Existenzgründung im Güterkraftverkehr und zum gewerblichen Güterkraftverkehr erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis oder EG-Lizenz ist:
- die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
- Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
Unterlagen
Mindestens vorzulegende Antragsformulare, Eigenkapital- und ggfls. Zusatzbescheinigungen für den antragstellenden Unternehmer:
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalbescheinigung ggfls. Zusatzbescheinigung (Die ausgefüllten Vordrucke sind von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder des Kreditinstitutes zu unterzeichnen)
- Nachweis der fachlichen Eignung, soweit keine "zur Führung der Geschäfte bestimmte Person" bestellt wird.
Für die zur Führung der Geschäfte bestimmte Person:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktperson.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis oder EG-Lizenz entstehen Gebühren nach der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr. Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktperson.