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Rotes Kennzeichen

An zuverlässige Gewerbetreibende (Kraftfahrzeughändler, Werkstätten) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.

Rechtsgrundlagen

  • § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Bei ausländischen Ausweis/Pass ist zusätzliche eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigungskarte (EVB für rote Kennzeichen) )
  • Führungszeugnis des Firmeninhabers oder Geschäftsführers, zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses Führungszeugnis ist bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister, wird von der Zulassungsstelle beantragt
  • Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, (Vordruck erhältlich in der Zulassungsstelle)
  • Nachweis eines Betriebssitzes durch Mietvertrag o.ä., ( Büro und Stellplätze für mehrere Fahrzeuge, baurechtliche Genehmigung erforderlich)
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- oder Gebührenrückstände (Kreis Coesfeld) vorhanden sein.
  • Für die KFZ-Steuer ist ein vollständig ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen.
  • weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

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Rotes Kennzeichen

An zuverlässige Gewerbetreibende (Kraftfahrzeughändler, Werkstätten) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Bei ausländischen Ausweis/Pass ist zusätzliche eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigungskarte (EVB für rote Kennzeichen) )
  • Führungszeugnis des Firmeninhabers oder Geschäftsführers, zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses Führungszeugnis ist bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister, wird von der Zulassungsstelle beantragt
  • Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, (Vordruck erhältlich in der Zulassungsstelle)
  • Nachweis eines Betriebssitzes durch Mietvertrag o.ä., ( Büro und Stellplätze für mehrere Fahrzeuge, baurechtliche Genehmigung erforderlich)
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- oder Gebührenrückstände (Kreis Coesfeld) vorhanden sein.
  • Für die KFZ-Steuer ist ein vollständig ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen.
  • weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Autoanmeldung, KFZ-Anmeldung, Autokennzeichen, Gewerbe https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/693/show
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3650
Fax 02594 9436-3699

Frau

Heike

Gremme

15 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3609
heike.gremme@kreis-coesfeld.de
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Heike

Gremme

15 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3609
heike.gremme@kreis-coesfeld.de