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Historisches Kennzeichen

Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 23 Abs. 1 c Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) i.V.m. § 21 c StVZO 

Formulare

Unterlagen

  • Es ist ein Online-Termin erforderlich:
    Termin Online buchen
  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Die amtlichen Kennzeichen, das Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  •  Es dürfen keine Kfz. Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein (Kreis Coesfeld)

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

 

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Historisches Kennzeichen

Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 23 Abs. 1 c Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) i.V.m. § 21 c StVZO 

Formulare

  • Es ist ein Online-Termin erforderlich:
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  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Die amtlichen Kennzeichen, das Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  •  Es dürfen keine Kfz. Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein (Kreis Coesfeld)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

 

Kennzeichen, Autokennzeichen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/714/show
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3650
Fax 02594 9436-3699

Frau

Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3650
benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

Frau

Nadine

Bicks

Fachdienstleitung

05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)

02591 9183-3650
nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Steverstraße 15 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 9183-3650

Frau

Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3650
benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

Frau

Nadine

Bicks

Fachdienstleitung

05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)

02591 9183-3650
nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3650
benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

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Nadine

Bicks

Fachdienstleitung

05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)

02591 9183-3650
nadine.bicks@kreis-coesfeld.de