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Saisonkennzeichen

Bei der Beantragung der Zulassung können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll. Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen – mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate -, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats.

Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt.


Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 10 (3) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Formulare

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Bescheinigung über die Abmeldung / Stilllegung oder den Fahrzeugschein
  • die bisherigen Kennzeichen
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Saisonkennzeichen

Bei der Beantragung der Zulassung können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll. Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen – mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate -, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats.

Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt.


Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 10 (3) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Formulare

  • gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Bescheinigung über die Abmeldung / Stilllegung oder den Fahrzeugschein
  • die bisherigen Kennzeichen
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Kennzeichen, Autokennzeichen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/715/show
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3650
Fax 02594 9436-3699

Frau

Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3650
benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

Frau

Nadine

Bicks

Fachdienstleitung

05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)

02591 9183-3650
nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3650
benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

Frau

Nadine

Bicks

Fachdienstleitung

05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)

02591 9183-3650
nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Steverstraße 15 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 9183-3650

Frau

Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3650
benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

Frau

Nadine

Bicks

Fachdienstleitung

05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)

02591 9183-3650
nadine.bicks@kreis-coesfeld.de