Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf die Gültigkeitsdauer der EG-Lizenz nicht überschreiten.

Unterlagen

  • Die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz 
  • Die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
  • Der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
  • Fahrerlaubnis des Fahrpersonals

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühr für eine Fahrerbescheinigung mit Ausfertigung der beglaubigter Abschrift beträgt 90,00 €.

Zuständige Stelle

36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen

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