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Zulassung gelöschtes Fahrzeug
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches vor dem 01.08.1999 ohne Fristverlängerung oder länger als 18 Monate abgemeldet war.
Formulare
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Beim ausländischen Pass/Ausweis ist zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort erforderlich
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Seit dem 01.03.2007 ist für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges, das länger als 18 Monate abgemeldet ist, keine Abnahme nach § 21 StVZO mehr erforderlich. Eine Abnahme nach § 21 StVZO ist nur dann erforderlich, wenn der alte Fahrzeugbrief verloren ist.
- gültige TÜV-Bescheinigung (Bitte nur Originalbescheinigung vorlegen!!)
- Es dürfen keine KfZ.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
- Seit dem 01.03.2007 sind Zulassungen nur noch auf dem Hauptwohnsitz möglich.
- NEU !!! Ab 01.02.2014 ist für die KFZ-Steuer ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
- weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
Kosten
Die Gebühr beträgt 35,60 €.
Hinweis: Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sandra Hörsting
Tel: 02541 18-3650
E-Mail: sandra.hoersting@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Coesfeld
- Frau Benedikte Grünefeld
Tel: 02594 9436-3650
E-Mail: benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle) - Frau Nadine Bicks
Tel: 02591 9183-3650
E-Mail: nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches vor dem 01.08.1999 ohne Fristverlängerung oder länger als 18 Monate abgemeldet war.
Formulare
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Beim ausländischen Pass/Ausweis ist zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort erforderlich
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Seit dem 01.03.2007 ist für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges, das länger als 18 Monate abgemeldet ist, keine Abnahme nach § 21 StVZO mehr erforderlich. Eine Abnahme nach § 21 StVZO ist nur dann erforderlich, wenn der alte Fahrzeugbrief verloren ist.
- gültige TÜV-Bescheinigung (Bitte nur Originalbescheinigung vorlegen!!)
- Es dürfen keine KfZ.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
- Seit dem 01.03.2007 sind Zulassungen nur noch auf dem Hauptwohnsitz möglich.
- NEU !!! Ab 01.02.2014 ist für die KFZ-Steuer ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
- weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
Die Gebühr beträgt 35,60 €.
Hinweis: Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.
Wiederzulassung, Gelöschtes Fahrzeug https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/735/showFrau
Sandra
Hörsting
39 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)
Frau
Sandra
Hörsting
39 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
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05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)
Frau
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Benedikte
Grünefeld
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