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Bußgeldverfahren
Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen finden (z.B. StVO). Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.
Diese Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel von der Polizei festgestellt.
Die Bußgeldstelle des Kreises Coesfeld ahndet diese Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Verstöße gegen die Anschnallpflicht, Unfälle.
Je nach Schwere des Verstoßes wird entweder ein Verwarnungsgeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt. Geldbußen in Höhe von 60,00 € und mehr werden in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen. Neben der Festsetzung der Geldbuße kann als Nebenfolge ein Fahrverbot angeordnet werden.
Voreintragungen im Verkehrszentralregister sind zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Straßenverkehrsgesetz
- Straßenverkehrsordnung
- Bußgeldkatalog-Verordnung
Kosten
Beim Erlass des Bußgeldbescheides fallen Gebühren an. Sie betragen mindestens 25,00 €. Als Auslagen werden u.a. die Kosten für die Postzustellung in Höhe von 3,50 € erhoben.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Stephan-Matthias Hoffmann
Abteilungsleitung
Tel: 02541 18-3600
E-Mail: stephan-matthias.hoffmann@kreis-coesfeld.de
- Frau Ulrike Espendiller
Tel: 02594 9436-3640
E-Mail: ulrike.espendiller@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr
Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen finden (z.B. StVO). Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.
Diese Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel von der Polizei festgestellt.
Die Bußgeldstelle des Kreises Coesfeld ahndet diese Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Verstöße gegen die Anschnallpflicht, Unfälle.
Je nach Schwere des Verstoßes wird entweder ein Verwarnungsgeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt. Geldbußen in Höhe von 60,00 € und mehr werden in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen. Neben der Festsetzung der Geldbuße kann als Nebenfolge ein Fahrverbot angeordnet werden.
Voreintragungen im Verkehrszentralregister sind zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Straßenverkehrsgesetz
- Straßenverkehrsordnung
- Bußgeldkatalog-Verordnung
Beim Erlass des Bußgeldbescheides fallen Gebühren an. Sie betragen mindestens 25,00 €. Als Auslagen werden u.a. die Kosten für die Postzustellung in Höhe von 3,50 € erhoben.
Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Geschwindigkeitsüberschreitung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/757/showHerr
Stephan-Matthias
Hoffmann
Abteilungsleitung
104 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Ulrike
Espendiller
26 (Dülmen, Kreuzweg 27)