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Fahrverbote

Ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot wird im Regelfall ausgesprochen bei groben Verstößen gegen die Verkehrsregeln, zum Beispiel bei erheblicher Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, beim Missachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage, beim Unterschreiten des Mindestabstandes, beim Übertreten von Überholverboten, beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erfolgt.

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Straßenverkehrsgesetz
  • Straßenverkehrsordnung
  • Bußgeldkatalogverordnung

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr

Fahrverbote

Ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot wird im Regelfall ausgesprochen bei groben Verstößen gegen die Verkehrsregeln, zum Beispiel bei erheblicher Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, beim Missachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage, beim Unterschreiten des Mindestabstandes, beim Übertreten von Überholverboten, beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erfolgt.

Geschwindigkeitsüberschreitung, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeit https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/759/show
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Herr

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Hoffmann

Abteilungsleitung

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Frau

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26 (Dülmen, Kreuzweg 27)

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