BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Fahrverbote
Ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot wird im Regelfall ausgesprochen bei groben Verstößen gegen die Verkehrsregeln, zum Beispiel bei erheblicher Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, beim Missachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage, beim Unterschreiten des Mindestabstandes, beim Übertreten von Überholverboten, beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erfolgt.
Rechtsgrundlagen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Straßenverkehrsgesetz
- Straßenverkehrsordnung
- Bußgeldkatalogverordnung
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Stephan-Matthias Hoffmann
Abteilungsleitung
Tel: 02541 18-3600
E-Mail: stephan-matthias.hoffmann@kreis-coesfeld.de
- Frau Ulrike Espendiller
Tel: 02594 9436-3640
E-Mail: ulrike.espendiller@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr
Ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot wird im Regelfall ausgesprochen bei groben Verstößen gegen die Verkehrsregeln, zum Beispiel bei erheblicher Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, beim Missachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage, beim Unterschreiten des Mindestabstandes, beim Übertreten von Überholverboten, beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erfolgt.
Geschwindigkeitsüberschreitung, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeit https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/759/showHerr
Stephan-Matthias
Hoffmann
Abteilungsleitung
104 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Ulrike
Espendiller
26 (Dülmen, Kreuzweg 27)