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Anhörung im Bußgeldverfahren
Vor dem Erlaß eines Bußgeldbescheides muß der Betroffene angehört werden. Mit der Anhörung erhält der Betroffene die Möglichkeit sich zu dem Vorwurf zu äußern.
Die Anhörung kann auf zwei verschiedene Arten gewährt werden. Wird der Betroffene an Ort und Stelle von der Polizei angehalten, wird er sofort "belehrt und angehört". In der Regel beginnt aber das Verfahren mit dem Versand des Anhörungsbogens durch die Bußgeldstelle.
Der Betroffene ist nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Er ist allerdings verpflichtet, Angaben zur Person zu machen.
Äußert sich der Betroffene nicht, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
Äußert sich der Betroffene, wird unter Berücksichtigung der Angaben von der Bußgeldstelle entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Rechtsgrundlagen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Straßenverkehrsgesetz
- Straßenverkehrsordnung
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Stephan-Matthias Hoffmann
Abteilungsleitung
Tel: 02541 18-3600
E-Mail: stephan-matthias.hoffmann@kreis-coesfeld.de
- Frau Ulrike Espendiller
Tel: 02594 9436-3640
E-Mail: ulrike.espendiller@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr
Vor dem Erlaß eines Bußgeldbescheides muß der Betroffene angehört werden. Mit der Anhörung erhält der Betroffene die Möglichkeit sich zu dem Vorwurf zu äußern.
Die Anhörung kann auf zwei verschiedene Arten gewährt werden. Wird der Betroffene an Ort und Stelle von der Polizei angehalten, wird er sofort "belehrt und angehört". In der Regel beginnt aber das Verfahren mit dem Versand des Anhörungsbogens durch die Bußgeldstelle.
Der Betroffene ist nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Er ist allerdings verpflichtet, Angaben zur Person zu machen.
Äußert sich der Betroffene nicht, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
Äußert sich der Betroffene, wird unter Berücksichtigung der Angaben von der Bußgeldstelle entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Rechtsgrundlagen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Straßenverkehrsgesetz
- Straßenverkehrsordnung
Herr
Stephan-Matthias
Hoffmann
Abteilungsleitung
104 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Ulrike
Espendiller
26 (Dülmen, Kreuzweg 27)