BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Umkennzeichnung von COE auf LH

Sie möchten Ihr bestehendes Kfz-Kennzeichen umkennzeichnen?

Oder haben ein neues Wunschkennzeichen?

Unterlagen

  • Es ist ein Online-Termin erforderlich.
    Portal zur Terminreservierung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Die Vorlage der "alten" amtlichen Kennzeichen ist erforderlich
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • gültigen Lichbildausweis
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

 

Hinweise und Besonderheiten

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Sie sind benötigen ein E-, H- oder ein Saisonkennzeichen? Dann informieren Sie sich bitte unter den folgenden Vorgängen:

Sofern Sie noch die „alten" Fahrzeugpapiere besitzen, ist in den Kfz-Zulassungsstellen zwingend die Vorlage beider Dokumente notwendig, da diese dabei in die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II getauscht werden.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

 

Weitere Informationen

Falls das Fahrzeug gewerblich mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Coesfeld zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:

Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:

  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers)
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen)

und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten

  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten

Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, etc. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.

 

Umkennzeichnung von COE auf LH

Sie möchten Ihr bestehendes Kfz-Kennzeichen umkennzeichnen?

Oder haben ein neues Wunschkennzeichen?

  • Es ist ein Online-Termin erforderlich.
    Portal zur Terminreservierung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Die Vorlage der "alten" amtlichen Kennzeichen ist erforderlich
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • gültigen Lichbildausweis
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:

Falls das Fahrzeug gewerblich mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Coesfeld zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:

Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:

  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers)
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen)

und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten

  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten

Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, etc. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.

 

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

 

Autozulassung, KFZ-Zulassung, KFZ-Anmeldung, Umkennzeichnung, anderes Kennzeichen, von LH auf COE, von COE auf LH, neues Wunschkennzeichen, Kennzeichen ändern, KFZ-Kennzeichen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/774/show
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen