Ab 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, dass Sie bei Umzug Ihr Kennzeichen bundesweit weiterverwenden können. Diese Möglichkeit besteht bislang nur bei einem Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Bei einem Umzug von Hamburg können Sie z.B. das Hamburger Kennzeichen im Kreis Coesfeld weiterverwenden. Auch wenn Sie aus dem Kreis Coesfeld wegziehen, können Sie Ihr COE/LH Kennzeichen weiterhin benutzen.

Auch bei einer Kennzeichenmitnahme ist eine Umschreibung des Fahrzeuges bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle weiterhin nötig.

Die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme besteht nur bei einer Umschreibung mit dem gleichen Halter. Bei einem Halterwechsel oder Fahrzeugwechsel können die Kennzeichen nicht beibehalten werden.