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Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die gewerbliche Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer) benötigt. Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
Unterlagen
Mietwagen/PKW im Linienverkehr
- Personalausweis oder Pass
- Kartenführerschein
- Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden) (NUR, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist oder wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
- Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr, im Original
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zu § 11 Abs. 9 FeV, nicht älter als 2 Jahre, im Original
- Sog. Fitness-Check nach Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr, im Original
Bei Krankenkraftwagenfahrten zusätzlich
- 1. Hilfe-Bescheinigung
Bei Taxi zusätzlich
- Ortskenntnisprüfung (siehe u.a. Formulare - Informationsblatt, zusätzliche Gebühr: 35,00 €)
Bei Bürgerbusfahrten
- Personalausweis oder Pass
- Kartenführerschein
- Biometrisches Passfoto (NUR, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist oder wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
- Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
- G-25 Untersuchung im Original
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Personalausweis oder Pass
- Kartenführerschein
- Biometrisches Passfoto (NUR, wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
- Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr, im Original
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zu § 11 Abs. 9 FeV, nicht älter als 2 Jahre, im Original
- Ab dem 60. Lebensjahr: sog. Fitness-Check nach Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr, im Original
Kosten
- Erteilung 43,90 € / evtl. zusätzliche Gebühr für einen Kartenführerschein
- Verlängerung 38,00 € / evtl. zusätzliche Gebühr für einen Kartenführerschein
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Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maren Hetkamp
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- Frau Nicole Hubert
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- Frau Peggy Schuster
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst - Führerscheinstelle
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die gewerbliche Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer) benötigt. Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.
Mietwagen/PKW im Linienverkehr
- Personalausweis oder Pass
- Kartenführerschein
- Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden) (NUR, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist oder wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
- Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr, im Original
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zu § 11 Abs. 9 FeV, nicht älter als 2 Jahre, im Original
- Sog. Fitness-Check nach Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr, im Original
Bei Krankenkraftwagenfahrten zusätzlich
- 1. Hilfe-Bescheinigung
Bei Taxi zusätzlich
- Ortskenntnisprüfung (siehe u.a. Formulare - Informationsblatt, zusätzliche Gebühr: 35,00 €)
Bei Bürgerbusfahrten
- Personalausweis oder Pass
- Kartenführerschein
- Biometrisches Passfoto (NUR, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist oder wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
- Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
- G-25 Untersuchung im Original
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Personalausweis oder Pass
- Kartenführerschein
- Biometrisches Passfoto (NUR, wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
- Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr, im Original
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zu § 11 Abs. 9 FeV, nicht älter als 2 Jahre, im Original
- Ab dem 60. Lebensjahr: sog. Fitness-Check nach Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr, im Original
- Erteilung 43,90 € / evtl. zusätzliche Gebühr für einen Kartenführerschein
- Verlängerung 38,00 € / evtl. zusätzliche Gebühr für einen Kartenführerschein
Frau
Maren
Hetkamp
08 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nicole
Hubert
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Peggy
Schuster
007 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Maren
Hetkamp
08 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nicole
Hubert
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Peggy
Schuster
007 (Dülmen, Kreuzweg 27)