Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die gewerbliche Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer) benötigt. Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

Voraussetzungen

  1. Mindestalter: 21 Jahre
  2. Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren

Unterlagen

Mietwagen/PKW im Linienverkehr

  • Personalausweis oder Pass
  • Kartenführerschein
  • Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden) (NUR, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist oder wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
  • Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr, im Original
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zu § 11 Abs. 9 FeV, nicht älter als 2 Jahre, im Original
  • Sog. Fitness-Check nach Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr, im Original

Bei Krankenkraftwagenfahrten zusätzlich

  • 1. Hilfe-Bescheinigung

Bei Taxi zusätzlich

  • Ortskenntnisprüfung (siehe u.a. Formulare - Informationsblatt, zusätzliche Gebühr: 35,00 €)

Bei Bürgerbusfahrten

  • Personalausweis oder Pass
  • Kartenführerschein
  • Biometrisches Passfoto (NUR, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist oder wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
  • Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
  • G-25 Untersuchung im Original

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.

Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Personalausweis oder Pass
  • Kartenführerschein
  • Biometrisches Passfoto (NUR, wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
  • Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr, im Original
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zu § 11 Abs. 9 FeV, nicht älter als 2 Jahre, im Original
  • Ab dem 60. Lebensjahr: sog. Fitness-Check nach Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr, im Original

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

  • Erteilung 43,90 € / evtl. zusätzliche Gebühr für einen Kartenführerschein
  • Verlängerung 38,00 € / evtl. zusätzliche Gebühr für einen Kartenführerschein