Der Landrat als Kreispolizeibehörde Coesfeld 

Die Polizeiverwaltung befindet sich innerhalb der Aufbauorganisation der Kreispolizeibehörde in der Direktion "Zentrale Aufgaben" mit den Bereichen ZA 1 und ZA 2. Sie ist zuständig für den inneren Dienstbetrieb der Kreispolizeibehörde. Hierzu gehören die Beschaffungs-, Finanz- und Personalangelegenheiten der Polizei. Daneben ist sie zuständig für alle Angelegenheiten, die das Waffenrecht und das Vereins- und Versammlungsrecht betreffen. Ferner erhebt sie Verwaltungsgebühren bei Sicherstellungen von Fahrzeugen und bei Fehlalarmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie für die polizeiliche Begleitung von Schwertransporten. Informationen zu den Themen "Waffenrecht" und "Versammlungs- und Vereinsrecht" erhalten Sie auf dieser Seite unter Punkt "Seiten mit ähnlichen Themen.