Der Landrat gratuliert Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Vollendung des

  • 90. Lebensjahres
  • 95. Lebensjahres
  • 100. und jedes weiteren Lebensjahres sowie zur
  • Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
  • Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
  • Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum).

Hierzu übermitteln die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Daten aus dem Melde- und Standesamtswesen.