Der Personalrat ist die Mitarbeitervertretung bei der Kreisverwaltung Coesfeld, vergleichbar mit den Betriebsräten in Privatunternehmen.
Der Personalrat beim Kreis Coesfeld besteht aus elf ordentlichen Mitgliedern,

  • davon acht Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter und
  • drei Beamtenvertreterinnen und -vertreter.

Die Mitglieder des Personalrates werden alle vier Jahre von den Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt. Die letzte Personalratswahl fand im Dezember 2020 statt.

Rechtsgrundlagen allgemein

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit aller Personalräte in Nordrhein-Westfalen ist das nordrhein-westfälische Personalvertretungsgesetz (LPVG).