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Aufstau / Absenkung von Gewässern
Das Aufstauen von oberirdischen Gewässern, beispielsweise zur Wasserkraftnutzung oder zur Speisung von Fischteichen, stellt eine Gewässerbenutzung gem. §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz dar und ist somit wasserrechtlich erlaubnispflichtig.
Der Einbau einer Stauanlage ist ein erheblicher Eingriff in ein Gewässer. Um eine ökologische Verträglichkeit zu gewährleisten, müssen Aspekte wie Mindestwasserführung und Durchgängigkeit des Gewässers besonders kritisch betrachtet werden. Die Genehmigungsfähigkeit und die Rahmenbedingungen sind in jedem Einzelfall genau zu prüfen. Auch Änderungen an bestehenden Stauanlagen und deren Betrieb, bei älteren Anlagen oft mit sog. Altrechten versehen, müssen mit der Abt. Umwelt abgestimmt werden.
Weitere Hinweise zum Thema Gewässer gibt das Anliegen "Gewässerunterhaltung" (siehe "Seiten mit ähnlichen Themen").
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Dieser Antrag ist nur unter ganz speziellen Anforderung überhaupt genehmigungsfähig. Bitte nehmen Sie daher zuerst Kontakt zur Unteren Wasserbehörde auf.
Kosten
Die zu entrichtende Gebühr wird im Einzelfall in Abhängigkeit von der Stauhöhe und der Laufzeit der wasserrechtlichen Erlaubnis ermittelt.
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Es hilft Ihnen weiter
- Frau Dipl. Ing. Heike Brunsmann
Tel: 02541 18-7321
E-Mail: heike.brunsmann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- 70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de
- Fachdienst - Wasserwirtschaft
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: wasserwirtschaft@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
70.3 - Wasserwirtschaft
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Der Einbau einer Stauanlage ist ein erheblicher Eingriff in ein Gewässer. Um eine ökologische Verträglichkeit zu gewährleisten, müssen Aspekte wie Mindestwasserführung und Durchgängigkeit des Gewässers besonders kritisch betrachtet werden. Die Genehmigungsfähigkeit und die Rahmenbedingungen sind in jedem Einzelfall genau zu prüfen. Auch Änderungen an bestehenden Stauanlagen und deren Betrieb, bei älteren Anlagen oft mit sog. Altrechten versehen, müssen mit der Abt. Umwelt abgestimmt werden.
Weitere Hinweise zum Thema Gewässer gibt das Anliegen "Gewässerunterhaltung" (siehe "Seiten mit ähnlichen Themen").
Die zu entrichtende Gebühr wird im Einzelfall in Abhängigkeit von der Stauhöhe und der Laufzeit der wasserrechtlichen Erlaubnis ermittelt.
Stauanlagen, Gewässer, Wasserentnahme, Stauung, Absenkung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1058/showFrau
Dipl. Ing.
Heike
Brunsmann
313 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Dipl. Ing.
Heike
Brunsmann
313 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)