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Gewässerausbau nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der Planfeststellung oder Plangenehmigung. Darunter sind z.B. die Herstellung eines Fischteiches, eines Biotopes, die Verlegung oder auch ökologische Verbesserung eines Fließgewässers zu verstehen. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen stehen dem Gewässerausbau gleich. Die Anlage von Gartenteichen oder Feuerlöschteichen fallen, sofern diese keinen Grundwasseranschnitt haben, nicht unter diese Bestimmungen. Für die Planfeststellung besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Welches Verfahren im Einzelfall anzuwenden ist sollte zweckmäßigerweise vorab mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld abgestimmt werden.

Weitere Informationen zur Gewässerunterhaltung erhalten Sie auf dieser Seite unter dem Punkt "Seiten mit ähnlichen Themen".

Verfahren:

Planfeststellung oder Plangenehmigung, s.o.
Die Anträge sind schriftlich beim

Kreis Coesfeld
Abteilung 70 - Umwelt (Wasserbehörde)
Friedrich –Ebert- Straße 7
48653 Coesfeld

einzureichen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtsplan im Maßstab 1: 5.000
  • Lageplan oder Flurkarte im Maßstab 1:500 oder 1:1.000
  • Querprofile
  • Längsschnitt
  • hydraulische Berechnung bei größeren Vorhaben nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter
  • landschaftspflegerischer Begleitplan nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter
  • Einverständniserklärung des Eigentümers (sofern er nicht auch der Antragsteller ist) bzw. der Anlieger

Es ist möglich, dass je nach Größe und Auswirkung des Vorhabens weitere Unterlagen erforderlich werden oder auch nicht erforderlich sind. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor Zusammenstellung und Abgabe der Unterlagen Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Baukosten. Sie betragen bei einer Planfeststellung 0,2 v.H. der Baukosten, mindestens jedoch 1.100€.

Bei einer Plangenehmigung werden 80 v.H. der Gebühren für eine Planfeststellung, mindestens jedoch 900 €, erhoben.

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

70.3 - Wasserwirtschaft

Gewässerausbau nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der Planfeststellung oder Plangenehmigung. Darunter sind z.B. die Herstellung eines Fischteiches, eines Biotopes, die Verlegung oder auch ökologische Verbesserung eines Fließgewässers zu verstehen. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen stehen dem Gewässerausbau gleich. Die Anlage von Gartenteichen oder Feuerlöschteichen fallen, sofern diese keinen Grundwasseranschnitt haben, nicht unter diese Bestimmungen. Für die Planfeststellung besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Welches Verfahren im Einzelfall anzuwenden ist sollte zweckmäßigerweise vorab mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld abgestimmt werden.

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Verfahren:

Planfeststellung oder Plangenehmigung, s.o.
Die Anträge sind schriftlich beim

Kreis Coesfeld
Abteilung 70 - Umwelt (Wasserbehörde)
Friedrich –Ebert- Straße 7
48653 Coesfeld

einzureichen.

Formulare

  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtsplan im Maßstab 1: 5.000
  • Lageplan oder Flurkarte im Maßstab 1:500 oder 1:1.000
  • Querprofile
  • Längsschnitt
  • hydraulische Berechnung bei größeren Vorhaben nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter
  • landschaftspflegerischer Begleitplan nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter
  • Einverständniserklärung des Eigentümers (sofern er nicht auch der Antragsteller ist) bzw. der Anlieger

Es ist möglich, dass je nach Größe und Auswirkung des Vorhabens weitere Unterlagen erforderlich werden oder auch nicht erforderlich sind. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor Zusammenstellung und Abgabe der Unterlagen Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen.

Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Baukosten. Sie betragen bei einer Planfeststellung 0,2 v.H. der Baukosten, mindestens jedoch 1.100€.

Bei einer Plangenehmigung werden 80 v.H. der Gebühren für eine Planfeststellung, mindestens jedoch 900 €, erhoben.

Ökologische Verbesserung, Gewässerausbau, WHG, Fließgewässers, Deich, Dammbauten, Hochwasserabfluss https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1070/show
70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-7100
Fax 02541 18-9019

Frau

Alrun

Mertens

312 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-7320
alrun.mertens@kreis-coesfeld.de

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Dipl. Ing.

Heike

Brunsmann

313 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-7321
heike.brunsmann@kreis-coesfeld.de

Frau

Martina

Meyer

313 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7)

02541 18-7311
martina.meyer@kreis-coesfeld.de
Fachdienst - Wasserwirtschaft
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