BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Änderung der Düngeverordnung

Der Bundesrat hat am 27. April 2020 die neue Düngeverordnung (=DüV-20) verabschiedet. Die DüV-20 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist ab dem 1. Mai 2020 in Kraft. Zentrale Punkte der Novellierung ist die Ablösung des Nährstoffvergleichs durch die Dokumentation der tatsächlichen Düngungsmaßnahmen, die Festlegung bundesweit einheitlicher Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten und der Auftrag an die Bundesländer entsprechend den Vorgaben einer Bundesverwaltungsvorschrift belastete Gebiete nach einheitlichen Kriterien bis Ende des Jahres auszuweisen. Die festgelegten Maßnahmen für nitratbelastete Gebiete werden erst ab 1. Januar 2021 rechtskräftig.

Zuständig für das ausbringen von Dünger ist die Landwirtschaftskammer

Die neue DüV-20 enthält auch Regelungen, die für alle Gebiete gelten unabhängig davon, ob eine Nährstoffbelastung vorliegt oder nicht. Diese sind sofort ab Inkraftsetzung der DüV-20 zu beachten und einzuhalten. Im Folgenden werden diese Vorgaben erläutert:

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

70.1 - Betrieblicher Umweltschutz

Änderung der Düngeverordnung

Der Bundesrat hat am 27. April 2020 die neue Düngeverordnung (=DüV-20) verabschiedet. Die DüV-20 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist ab dem 1. Mai 2020 in Kraft. Zentrale Punkte der Novellierung ist die Ablösung des Nährstoffvergleichs durch die Dokumentation der tatsächlichen Düngungsmaßnahmen, die Festlegung bundesweit einheitlicher Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten und der Auftrag an die Bundesländer entsprechend den Vorgaben einer Bundesverwaltungsvorschrift belastete Gebiete nach einheitlichen Kriterien bis Ende des Jahres auszuweisen. Die festgelegten Maßnahmen für nitratbelastete Gebiete werden erst ab 1. Januar 2021 rechtskräftig.

Zuständig für das ausbringen von Dünger ist die Landwirtschaftskammer

Die neue DüV-20 enthält auch Regelungen, die für alle Gebiete gelten unabhängig davon, ob eine Nährstoffbelastung vorliegt oder nicht. Diese sind sofort ab Inkraftsetzung der DüV-20 zu beachten und einzuhalten. Im Folgenden werden diese Vorgaben erläutert:

Düngen, Düngeverordnung, Düngungsmaßnahmen, Dünger https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1072/show
70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-7100
Fax 02541 18-9019

Herr

Przemyslaw

Nehring

219 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-7154
przemyslaw.nehring@kreis-coesfeld.de

Herr

Jürgen

Schlottbohm

219 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-7131
juergen.schlottbohm@kreis-coesfeld.de