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Öl- und Giftunfälle

Öl- oder Giftunfälle sind Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie können zu erheblichen wasserwirtschaftlichen Problemen und schädlichen Bodenveränderungen führen.

Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens, der Anlagen für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sowie zur Abwehr der sonstigen Gefahren für die Allgemeinheit müssen im Schadensfall unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen und ggf. Alarm ausgelöst werden.

Typische Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Beispiel:

  • Überfüllung bei Heizölbetankung
  • Ölverunreinigung auf Gewässern
  • Verkehrsunfälle mit Austreten von Kraftstoff oder Transportgut
  • Leckagen an Behältern mit wassergefährdenden Stoffen

Meldepflicht im Schadensfall

Treten wassergefährdende Stoffe aus einer Anlage aus und ist zu befürchten, dass diese in ein oberirdisches Gewässer, in den Untergrund oder in die Kanalisation eindringen, so ist dies unverzüglich anzuzeigen.

Anzeigepflichtig ist, wer die Anlage betreibt, instandsetzt, reinigt oder prüft.

Tagsüber sollte die Meldung zunächst an die örtlichen Ordnungsbehörde erfolgen. Außerhalb der regulären Arbeitszeit wird die Rufbereitschaft der Unteren Wasserbehörde durch die Kreisleitstelle

                                Feuerwehr-Notruf 112

informiert, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Inhalt der Meldung:    Wann  –  Was  –  Wo

Bei der Meldung eines Schadensfalles sollen in Kürze die wesentlichen Informationen weitergegeben werden:

Wann ist der Schaden eingetreten?
Datum, Uhrzeit

Was ist passiert?
Ereignisbeschreibung (Austritt von Flüssigkeit, Verkehrsunfall, ...)

Welcher Stoff, Menge?
Schadensbeschreibung (Boden, Gewässer, Kanalisation ... verunreinigt)

Wo ist es passiert?
Adresse, Firma, Lagebeschreibung

Sofortmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen

Sofortmaßnahmen sollen das Austreten, Ausbreiten und Versickern umweltgefährdender Stoffe sowie das Entstehen weiterer Schäden verhindern. Sie werden durch die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde veranlasst und in den meisten Fällen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr durchgeführt.

Sanierungsmaßnahmen haben das Ziel, die ausgetretenen Stoffe durch weitere notwendige Schritte unschädlich zu machen. Sanierungsmaßnahmen sind z.B.:

  • Ausheben des verunreinigten Erdreichs,
  • Reinigen von Drainagen, Schmutz- und Regenwasserkanälen,
  • Abpumpen von verunreinigtem Grundwasser

Rechtsgrundlagen

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

70.1 - Betrieblicher Umweltschutz

Öl- und Giftunfälle

Öl- oder Giftunfälle sind Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie können zu erheblichen wasserwirtschaftlichen Problemen und schädlichen Bodenveränderungen führen.

Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens, der Anlagen für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sowie zur Abwehr der sonstigen Gefahren für die Allgemeinheit müssen im Schadensfall unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen und ggf. Alarm ausgelöst werden.

Typische Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Beispiel:

  • Überfüllung bei Heizölbetankung
  • Ölverunreinigung auf Gewässern
  • Verkehrsunfälle mit Austreten von Kraftstoff oder Transportgut
  • Leckagen an Behältern mit wassergefährdenden Stoffen

Meldepflicht im Schadensfall

Treten wassergefährdende Stoffe aus einer Anlage aus und ist zu befürchten, dass diese in ein oberirdisches Gewässer, in den Untergrund oder in die Kanalisation eindringen, so ist dies unverzüglich anzuzeigen.

Anzeigepflichtig ist, wer die Anlage betreibt, instandsetzt, reinigt oder prüft.

Tagsüber sollte die Meldung zunächst an die örtlichen Ordnungsbehörde erfolgen. Außerhalb der regulären Arbeitszeit wird die Rufbereitschaft der Unteren Wasserbehörde durch die Kreisleitstelle

                                Feuerwehr-Notruf 112

informiert, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Inhalt der Meldung:    Wann  –  Was  –  Wo

Bei der Meldung eines Schadensfalles sollen in Kürze die wesentlichen Informationen weitergegeben werden:

Wann ist der Schaden eingetreten?
Datum, Uhrzeit

Was ist passiert?
Ereignisbeschreibung (Austritt von Flüssigkeit, Verkehrsunfall, ...)

Welcher Stoff, Menge?
Schadensbeschreibung (Boden, Gewässer, Kanalisation ... verunreinigt)

Wo ist es passiert?
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Sofortmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen

Sofortmaßnahmen sollen das Austreten, Ausbreiten und Versickern umweltgefährdender Stoffe sowie das Entstehen weiterer Schäden verhindern. Sie werden durch die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde veranlasst und in den meisten Fällen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr durchgeführt.

Sanierungsmaßnahmen haben das Ziel, die ausgetretenen Stoffe durch weitere notwendige Schritte unschädlich zu machen. Sanierungsmaßnahmen sind z.B.:

  • Ausheben des verunreinigten Erdreichs,
  • Reinigen von Drainagen, Schmutz- und Regenwasserkanälen,
  • Abpumpen von verunreinigtem Grundwasser
Giftunfälle, Ölschaden, Leckage https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1172/show
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