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Eigenverbrauchstankstelle

Mit der Einführung der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (Technische Regel wassergefährdender Stoffe) im August 2004 wurde ein bundesweit einheitlicher Standard für den Bau und Betrieb von Tankstellen geschaffen.

Für den Neubau und bei wesentlicher Änderung einer öffentlichen Tankstelle oder einer Eigenverbrauchstankstelle sind die Anforderungen der TRwS 781 verbindlich vorgeschrieben. Von diesen Regelungen darf nur dann abgewichen werden, wenn mindestens eine gleichwertige Sicherheit nachgewiesen wird.

Unter Umständen kann eine Befreiung von der Eignungsfeststellung erfolgen, wenn rechtzeitig vorab ein Prüfbericht eines zugelassenen Sachverständigen mit allen Unterlagen vorgelegt wird.

Im Wesentlichen müssen auch die „Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch“ dieselben Anforderungen erfüllen wie öffentliche Tankstellen.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

70.1 - Betrieblicher Umweltschutz

Eigenverbrauchstankstelle

Mit der Einführung der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (Technische Regel wassergefährdender Stoffe) im August 2004 wurde ein bundesweit einheitlicher Standard für den Bau und Betrieb von Tankstellen geschaffen.

Für den Neubau und bei wesentlicher Änderung einer öffentlichen Tankstelle oder einer Eigenverbrauchstankstelle sind die Anforderungen der TRwS 781 verbindlich vorgeschrieben. Von diesen Regelungen darf nur dann abgewichen werden, wenn mindestens eine gleichwertige Sicherheit nachgewiesen wird.

Unter Umständen kann eine Befreiung von der Eignungsfeststellung erfolgen, wenn rechtzeitig vorab ein Prüfbericht eines zugelassenen Sachverständigen mit allen Unterlagen vorgelegt wird.

Im Wesentlichen müssen auch die „Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch“ dieselben Anforderungen erfüllen wie öffentliche Tankstellen.

Tankstelle, TRwS 781, Tank, Tankanlagen, Zapfsäulen, Diesel, Biodiesel, Kfz https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1174/show
70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-7100
Fax 02541 18-9019

Herr

Jürgen

Schlottbohm

219 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-7131
juergen.schlottbohm@kreis-coesfeld.de

Herr

Berthold

Wedding

220 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-7151
berthold.wedding@kreis-coesfeld.de

Herr

Przemyslaw

Nehring

219 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-7154
przemyslaw.nehring@kreis-coesfeld.de

Frau

Nina

Borgert

221 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-7141
nina.borgert@kreis-coesfeld.de