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Eigenverbrauchstankstelle
Mit der Einführung der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (Technische Regel wassergefährdender Stoffe) im August 2004 wurde ein bundesweit einheitlicher Standard für den Bau und Betrieb von Tankstellen geschaffen.
Für den Neubau und bei wesentlicher Änderung einer öffentlichen Tankstelle oder einer Eigenverbrauchstankstelle sind die Anforderungen der TRwS 781 verbindlich vorgeschrieben. Von diesen Regelungen darf nur dann abgewichen werden, wenn mindestens eine gleichwertige Sicherheit nachgewiesen wird.
Unter Umständen kann eine Befreiung von der Eignungsfeststellung erfolgen, wenn rechtzeitig vorab ein Prüfbericht eines zugelassenen Sachverständigen mit allen Unterlagen vorgelegt wird.
Im Wesentlichen müssen auch die „Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch“ dieselben Anforderungen erfüllen wie öffentliche Tankstellen.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Landesbauordnung NRW (LBO)
- Landesverordnung über Feuerungsanlagen (Feu-VO)
- Technische Regel wassergefährdender Stoffe 791-1 (TRwS)
- Technische Regel wassergefährdender Stoffe 791-2 (TRwS)
- Tankstellen für Kraftfahrzeuge 781 (TRwS)
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Jürgen Schlottbohm
Tel: 02541 18-7131
E-Mail: juergen.schlottbohm@kreis-coesfeld.de
- Herr Berthold Wedding
Tel: 02541 18-7151
E-Mail: berthold.wedding@kreis-coesfeld.de
- Herr Przemyslaw Nehring
Tel: 02541 18-7154
E-Mail: przemyslaw.nehring@kreis-coesfeld.de
- Frau Nina Borgert
Tel: 02541 18-7141
E-Mail: nina.borgert@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
70.1 - Betrieblicher Umweltschutz
Mit der Einführung der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (Technische Regel wassergefährdender Stoffe) im August 2004 wurde ein bundesweit einheitlicher Standard für den Bau und Betrieb von Tankstellen geschaffen.
Für den Neubau und bei wesentlicher Änderung einer öffentlichen Tankstelle oder einer Eigenverbrauchstankstelle sind die Anforderungen der TRwS 781 verbindlich vorgeschrieben. Von diesen Regelungen darf nur dann abgewichen werden, wenn mindestens eine gleichwertige Sicherheit nachgewiesen wird.
Unter Umständen kann eine Befreiung von der Eignungsfeststellung erfolgen, wenn rechtzeitig vorab ein Prüfbericht eines zugelassenen Sachverständigen mit allen Unterlagen vorgelegt wird.
Im Wesentlichen müssen auch die „Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch“ dieselben Anforderungen erfüllen wie öffentliche Tankstellen.
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Jürgen
Schlottbohm
219 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Berthold
Wedding
220 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Przemyslaw
Nehring
219 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Nina
Borgert
221 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)