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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Osterfeuern
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen bzw. Osterfeuern ist nur unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen möglich und bedarf der Genehmigung der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Organisationseinheit
- 32 - Sicherheit und Ordnung
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
E-Mail: sicherheit-und-ordnung@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Osterfeuern
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen bzw. Osterfeuern ist nur unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen möglich und bedarf der Genehmigung der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Osterfeuer https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1178/show 32 - Sicherheit und Ordnung
001 Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3200
Fax 02541 18-3299