BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Osterfeuern

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen bzw. Osterfeuern ist nur unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen möglich und bedarf der Genehmigung der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Osterfeuern

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen bzw. Osterfeuern ist nur unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen möglich und bedarf der Genehmigung der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Osterfeuer https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1178/show
32 - Sicherheit und Ordnung
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3200
Fax 02541 18-3299