Aktueller Hinweis
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Einkommensbescheinigung zur Beantragung einer Zinssenkung bei der NRW.BANK
Für Baudarlehen des Landes NRW, die für selbst genutztem Wohneigentum in Anspruch genommen wurden, hebt die NRW.BANK nach einem festgelegten Zeitraum den Zinssatz an.
Die NRW.BANK kann den Zinssatz wieder senken, wenn die Darlehensnehmer mit einer Bescheinigung nachweisen, dass der Haushalt, der die Wohnung nutzt, bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt.
Die Abteilung Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung Coesfeld bescheinigt zu diesem Zweck, um wieviel Prozent die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung NRW über- ober unterschritten wird.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen, die für eine Zinssenkung erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Darlehensvertrag und aus dem Schreiben, mit dem die NRW.BANK die Zinserhöhung ankündigt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- NRW.BANK - Verzinsung von Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum
Zuständigkeiten
Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für die Städte Coesfeld und Dülmen zuständig.
Aufgrund ihrer Größe verfügen die Stadtverwaltungen Coesfeld und Dülmen über eigene Stellen für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung der Einkommensbescheinigungen.
Formulare
- Wohnen: Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über Einkommensverhältnisse zur Vorlage bei der NRW.BANK für die Bewilligung einer Zinssenkung bzw. Auszahlung eines Aufwendungsdarlehens nach Wegfall der Eigenheimzulage
- Wohnen: Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über Einkommensverhältnisse zur Vorlage bei der NRW.BANK für die Bewilligung einer Zinssenkung bzw. Auszahlung eines Aufwendungsdarlehens nach Wegfall der Eigenheimzulage (Assistent)
- Einkommenserklärung zur Vorlage bei NRW.Bank
- Wohnen: Einkommenserklärung - Angaben zum Haushalt
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Darlehensvertrag, der mit der NRW.BANK bzw. der Wohnungsbauförderungsanstalt abgeschlossen wurde
Unterlagen
- Antragsformular
- Einkommenserklärungen (für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen ist eine Erklärung notwendig)
- Anlage zur Einkommenserklärung (Angaben zum Haushalt und zu möglichen Freibeträgen)
- Einkommensnachweise
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt maximal 20,00 €.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Melanie Schramm
Tel: 02541 18-6403
E-Mail: melanie.schramm@kreis-coesfeld.de
- Frau Julia Woltering
Tel: 02541 18-6402
E-Mail: julia.woltering@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Wohnraumförderung
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: wohnraumfoerderung@kreis-coesfeld.de
- 63 - Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: bauordnung@kreis-coesfeld.de
Für Baudarlehen des Landes NRW, die für selbst genutztem Wohneigentum in Anspruch genommen wurden, hebt die NRW.BANK nach einem festgelegten Zeitraum den Zinssatz an.
Die NRW.BANK kann den Zinssatz wieder senken, wenn die Darlehensnehmer mit einer Bescheinigung nachweisen, dass der Haushalt, der die Wohnung nutzt, bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt.
Die Abteilung Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung Coesfeld bescheinigt zu diesem Zweck, um wieviel Prozent die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung NRW über- ober unterschritten wird.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen, die für eine Zinssenkung erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Darlehensvertrag und aus dem Schreiben, mit dem die NRW.BANK die Zinserhöhung ankündigt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- NRW.BANK - Verzinsung von Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum
Zuständigkeiten
Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für die Städte Coesfeld und Dülmen zuständig.
Aufgrund ihrer Größe verfügen die Stadtverwaltungen Coesfeld und Dülmen über eigene Stellen für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung der Einkommensbescheinigungen.
Formulare
- Wohnen: Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über Einkommensverhältnisse zur Vorlage bei der NRW.BANK für die Bewilligung einer Zinssenkung bzw. Auszahlung eines Aufwendungsdarlehens nach Wegfall der Eigenheimzulage
- Wohnen: Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über Einkommensverhältnisse zur Vorlage bei der NRW.BANK für die Bewilligung einer Zinssenkung bzw. Auszahlung eines Aufwendungsdarlehens nach Wegfall der Eigenheimzulage (Assistent)
- Einkommenserklärung zur Vorlage bei NRW.Bank
- Wohnen: Einkommenserklärung - Angaben zum Haushalt
- Antragsformular
- Einkommenserklärungen (für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen ist eine Erklärung notwendig)
- Anlage zur Einkommenserklärung (Angaben zum Haushalt und zu möglichen Freibeträgen)
- Einkommensnachweise
Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt maximal 20,00 €.
Wohnraumförderung, Zinssenkung, Bescheinigung über die Höhe der Über- oder Unterschreitung der Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung (für die Beantragung einer Zinssenkung bei der NRW.BANK) https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1231/showFrau
Melanie
Schramm
024 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Julia
Woltering
024 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Melanie
Schramm
024 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Julia
Woltering
024 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)