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Darlehen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot

Menschen mit Behinderung benötigen Wohnraum, der ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht. Ziel ist es, auch für Menschen mit schwerer Behinderung Wohnformen von guter Wohnqualität an integrierten Standorten zu schaffen und bestehende stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe an den demografischen Wandel anzupassen.

Gefördert wird die Neuschaffung von Wohnplätzen durch

  1. Neubau eines selbständigen Gebäudes,
  2. Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden oder
  3. Änderungen von bestehendne Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zur Anpasung an geänderte Wohnbedürfnisse.

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von zinsverbilligten Baudarlehen und der Gewährung von hohen Tilgungsnachlässen.

Die Fördermittel können in einem besonderen Verfahren (sh. Ziffer 7 der Wohnraumförderungsbestimmungen) von den Heimträgern bei der Abteilung Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld beantragt werden. 

Weitere Informationen zu den Förderbestimmungen, Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren finden Sie im Internet:

Rechtsgrundlagen allgemein

Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2023

Unterlagen

Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK angeboten und können unter folgendem Link heruntergeladen werden: NRW.BANK

Kosten

Die Gebühren für eine Förderzusage betragen 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

63.2 - Wohnraumförderung

Darlehen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot

Menschen mit Behinderung benötigen Wohnraum, der ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht. Ziel ist es, auch für Menschen mit schwerer Behinderung Wohnformen von guter Wohnqualität an integrierten Standorten zu schaffen und bestehende stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe an den demografischen Wandel anzupassen.

Gefördert wird die Neuschaffung von Wohnplätzen durch

  1. Neubau eines selbständigen Gebäudes,
  2. Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden oder
  3. Änderungen von bestehendne Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zur Anpasung an geänderte Wohnbedürfnisse.

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von zinsverbilligten Baudarlehen und der Gewährung von hohen Tilgungsnachlässen.

Die Fördermittel können in einem besonderen Verfahren (sh. Ziffer 7 der Wohnraumförderungsbestimmungen) von den Heimträgern bei der Abteilung Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld beantragt werden. 

Weitere Informationen zu den Förderbestimmungen, Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren finden Sie im Internet:

Rechtsgrundlagen allgemein

Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2023

Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK angeboten und können unter folgendem Link heruntergeladen werden: NRW.BANK

Die Gebühren für eine Förderzusage betragen 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme.

Wohnheime https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1232/show
Fachdienst - Wohnraumförderung
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-6400

Herr

Andreas

Arf

Fachdienstleitung

023 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-6400
andreas.arf@kreis-coesfeld.de
63 - Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-6300
Fax 02541 18-6399

Herr

Andreas

Arf

Fachdienstleitung

023 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-6400
andreas.arf@kreis-coesfeld.de