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Förderdarlehen der NRW.BANK
Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW können zinsverbilligte Darlehen vergeben werden. Teilweise sind hier auch Tilgungsnachlässe möglich.
Diese Darlehen werden für Wohngebäude, die sich im Kreis Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt.
Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen allgemein
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- Herr Andreas Arf
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-6400
E-Mail: andreas.arf@kreis-coesfeld.de
- Frau Anne Nickisch
Tel: 02541 18-6401
E-Mail: anne.nickisch@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst - Wohnraumförderung
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: wohnraumfoerderung@kreis-coesfeld.de
- 63 - Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: bauordnung@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
63.2 - Wohnraumförderung
Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW können zinsverbilligte Darlehen vergeben werden. Teilweise sind hier auch Tilgungsnachlässe möglich.
Diese Darlehen werden für Wohngebäude, die sich im Kreis Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt.
Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.
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Rechtsgrundlagen allgemein
Soziale Wohnraumförderung NRW, Öffentliche Mittel, NRW.BANK https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1252/showHerr
Andreas
Arf
Fachdienstleitung
023 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Anne
Nickisch
022 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Andreas
Arf
Fachdienstleitung
023 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Anne
Nickisch
022 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)