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Heckenprogramm - Kreis Coesfeld 2023

Das Heckenprogramm des Kreises Coesfeld wird in diesem Jahr zum zweiten Mal durchgeführt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die einen Beitrag für Klima- und Umweltschutz leisten und Hecken als wichtige ökologische Lebensräume und positiv-klimatische Elemente anpflanzen wollen, können sich auch jetzt wieder bei der unteren Naturschutzbehörde melden.

Die Anmeldephase für das Jahr 2023 ist inzwischen beendet. Ab wann die kommende Anmeldephase für das Jahr 2024 beginnt, wird ebenfalls auf dieser Informationsplattform kundgetan werden.

Die Pflanzkosten, aber auch die Kosten für die anfängliche Entwicklungspflege werden zu 100 % über Fördergelder und den Kreis Coesfeld übernommen.

Gefördert und gepflanzt wird nur im Außenbereich, denn die Pflanzstandorte sollten Raum für mindestens dreireihige Feldhecken bieten, damit die Hecke mit einem vorgelagerten Saum ihre volle ökologische Wirkung entfalten kann.

Der Kreis Coesfeld weist darauf hin, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderten Anpflanzungen gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 39 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW sind und demzufolge dauerhaft zu erhalten sind.

Die aus Genehmigungsverfahren resultierende Ausgleichsverpflichtungen sind nicht zuwendungsfähig.

Wer Interesse an einer geförderten Heckenpflanzung auf seinem Grund und Boden hat, kann über die Emailadresse Hecken@kreis-coesfeld.de Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde aufnehmen.

Gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde wird anschließend abgestimmt, ob sich der jeweilige Standort eignet. Die Pflanzungen finden jeweils im Herbst statt.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

70.2 - Natur & Bodenschutz

Heckenprogramm - Kreis Coesfeld 2023

Das Heckenprogramm des Kreises Coesfeld wird in diesem Jahr zum zweiten Mal durchgeführt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die einen Beitrag für Klima- und Umweltschutz leisten und Hecken als wichtige ökologische Lebensräume und positiv-klimatische Elemente anpflanzen wollen, können sich auch jetzt wieder bei der unteren Naturschutzbehörde melden.

Die Anmeldephase für das Jahr 2023 ist inzwischen beendet. Ab wann die kommende Anmeldephase für das Jahr 2024 beginnt, wird ebenfalls auf dieser Informationsplattform kundgetan werden.

Die Pflanzkosten, aber auch die Kosten für die anfängliche Entwicklungspflege werden zu 100 % über Fördergelder und den Kreis Coesfeld übernommen.

Gefördert und gepflanzt wird nur im Außenbereich, denn die Pflanzstandorte sollten Raum für mindestens dreireihige Feldhecken bieten, damit die Hecke mit einem vorgelagerten Saum ihre volle ökologische Wirkung entfalten kann.

Der Kreis Coesfeld weist darauf hin, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderten Anpflanzungen gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 39 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW sind und demzufolge dauerhaft zu erhalten sind.

Die aus Genehmigungsverfahren resultierende Ausgleichsverpflichtungen sind nicht zuwendungsfähig.

Wer Interesse an einer geförderten Heckenpflanzung auf seinem Grund und Boden hat, kann über die Emailadresse Hecken@kreis-coesfeld.de Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde aufnehmen.

Gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde wird anschließend abgestimmt, ob sich der jeweilige Standort eignet. Die Pflanzungen finden jeweils im Herbst statt.

Hecke, Bepflanzung, Förderung, Anpflanzung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/164750/show
70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-7100
Fax 02541 18-9019

Frau

Anne

Hebsaker

214 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-7212
anne.hebsaker@kreis-coesfeld.de