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Trichinenprobenentnahme
Trichinenprobenentnahme
Die Trichinenprobenentnahme kann nach geltendem Recht durch die zuständige Behörde auf den Jäger mit gültigem Jahresjagdschein übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung sind die Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie eine Schulung zur Entnahme und Kennzeichnung der Trichinenproben. Bei einem Jagdscheininhaber wird von der notwendigen Zuverlässigkeit ausgegangen, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel aufkommen lassen.
Der Antrag zur Beauftragung ist schriftlich bei der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Schulung und eine Kopie des Jagdscheines beizufügen. Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- 25,00 € für die Übertragung zur Trichinenprobenentnahme
- 7,95 € für jede Trichinenprobe (Gebühren für Tiere aus NRW werden derzeit vom Land NRW übernommen)
- 14,10 € für die Abgabe oder Entnahme der Trichinenproben bei einem amtlichen Tierarzt vor Ort
Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)
Downloads
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Karin Mennemann
Tel: 02541 18-3911
E-Mail: karin.mennemann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Daruper Straße 5
48653 Coesfeld
E-Mail: veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
39.2 - Veterinärdienst
Die Trichinenprobenentnahme kann nach geltendem Recht durch die zuständige Behörde auf den Jäger mit gültigem Jahresjagdschein übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung sind die Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie eine Schulung zur Entnahme und Kennzeichnung der Trichinenproben. Bei einem Jagdscheininhaber wird von der notwendigen Zuverlässigkeit ausgegangen, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel aufkommen lassen.
Der Antrag zur Beauftragung ist schriftlich bei der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Schulung und eine Kopie des Jagdscheines beizufügen. Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- 25,00 € für die Übertragung zur Trichinenprobenentnahme
- 7,95 € für jede Trichinenprobe (Gebühren für Tiere aus NRW werden derzeit vom Land NRW übernommen)
- 14,10 € für die Abgabe oder Entnahme der Trichinenproben bei einem amtlichen Tierarzt vor Ort
Frau
Karin
Mennemann
007 (Coesfeld, Daruper Str. 5)