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Bauabnahme

Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld rechtzeitig vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen (Rohbau- und Schlussabnahme).

Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des Rohbaues sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und, soweit möglich, die Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass Maße und Ausführungsarten geprüft werden können.

Welche Abnahmen für Ihr Bauvorhaben erforderlich sind, können Sie anhand der Auflagen in der Baugenehmigung feststellen. Entsprechende Vordrucke für die Anmeldung der Abnahmen werden mit der Baugenehmigung verschickt.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Höhe der Abnahmegebühr richtet sich nach der Baugenehmigungsgebühr und der Art des Gebäudes. Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 50 €.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

63.1 - Bauaufsicht

Bauabnahme

Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld rechtzeitig vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen (Rohbau- und Schlussabnahme).

Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des Rohbaues sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und, soweit möglich, die Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass Maße und Ausführungsarten geprüft werden können.

Welche Abnahmen für Ihr Bauvorhaben erforderlich sind, können Sie anhand der Auflagen in der Baugenehmigung feststellen. Entsprechende Vordrucke für die Anmeldung der Abnahmen werden mit der Baugenehmigung verschickt.

Formulare

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Höhe der Abnahmegebühr richtet sich nach der Baugenehmigungsgebühr und der Art des Gebäudes. Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 50 €.

Rohbauabnahme, Schlussabnahme, Rohbau, Abnahme https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/272/show
63 - Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-6300
Fax 02541 18-6399

Herr

Klaus

Huesmann

010b (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-6302
klaus.huesmann@kreis-coesfeld.de

Herr

Jan-Henrik

Rüter

10a (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-6331
jan-henrik.rueter@kreis-coesfeld.de