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Löschung einer Baulast
Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstückes, wobei dieses aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann. Durch eine Baulast kann z. B. die Erschließung über ein fremdes (Nachbar-) Grundstück gesichert werden oder eine fehlende Abstandfläche (die nach der Bauordnung auf dem Baugrundstück selber liegen müsste) auf das Nachbargrundstück "verschoben" werden. Auch eine (fiktive) Grundstückvereinigung zur Verwirklichung eines Bauvorhabens auf mehreren Flurstücken, was nach der Bauordnung nicht zulässig wäre, ist möglich. Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und sind daher ein wertbeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes. Sollte die Erfordernis einer eingetragenen Baulast entfallen, kann diese auf Antrag nach Prüfung der Sachlage gelöscht werden.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Der Antrag bedarf der Zustimmung / Unterschrift beider Parteien. Die Zustimmung muss beim Assistenten mit hochgeladen werden.
Kosten
Löschungen von Baulasten aus dem Baulastenverzeichnis sind gemäß Tarifstelle 2.5.6.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Entscheidung über die Löschung einer Baulast beträgt zwischen 50,00 und 250,00 EUR.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Doris Berning
Tel: 02541 18-6318
E-Mail: doris.berning@kreis-coesfeld.de
(Gemeinden Ascheberg, Havixbeck und Senden) - Herr Dennis Bresser
Tel: 02541 18-6320
E-Mail: dennis.bresser@kreis-coesfeld.de
(Stadt Billerbeck, Gemeinde Nottuln, Gemeinde Rosendahl)
- Frau Stefanie Schulz
Tel: 02541 18-6319
E-Mail: stefanie.schulz@kreis-coesfeld.de
(Städte Olfen und Lüdinghausen und Gemeinde Nordkirchen)
Zuständige Organisationseinheit
- 63 - Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: bauordnung@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
63.1 - Bauaufsicht
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Löschungen von Baulasten aus dem Baulastenverzeichnis sind gemäß Tarifstelle 2.5.6.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Entscheidung über die Löschung einer Baulast beträgt zwischen 50,00 und 250,00 EUR.
Baulast https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/278/showFrau
Doris
Berning
013 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Dennis
Bresser
014 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Stefanie
Schulz
014 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)