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Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein neutrales, vom Kreis Coesfeld als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Gutachterausschussver- ordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW) in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt der Kreis Coesfeld eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht.
Aufgaben und Dienstleistungen des Gutachterausschusses:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten jährlich flächendeckend für das Kreisgebiet Coesfeld für baureife Grundstücke, sowie die Erstellung von Übersichten
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- Wahrnehmung der Aufgaben der Kommunalen Bewertungsstelle
- Erstellung Grundstücksmarktbericht
- Erstellung von Mietspiegeln
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Manfred Wewers
Abteilungsleitung
Tel: 02541 18-6200
E-Mail: manfred.wewers@kreis-coesfeld.de
- Herr Sebastian Schnute
Tel: 02541 18-6810
E-Mail: sebastian.schnute@kreis-coesfeld.de
- Frau Anne Schumacher
Tel: 02541 18-6814
E-Mail: anne.schumacher@kreis-coesfeld.de
- Herr Ulrich Kenkmann
Tel: 02541 18-6812
E-Mail: ulrich.kenkmann@kreis-coesfeld.de
- Herr Kai Mathmann
Tel: 02541 18-6811
E-Mail: kai.mathmann@kreis-coesfeld.de
- Frau Jennifer Tendahl
Tel: 02541 18-6813
E-Mail: jennifer.tendahl@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 62 - Vermessung und Kataster
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: katasteramt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
62.1 - Vermessung und Geoinformation
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein neutrales, vom Kreis Coesfeld als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Gutachterausschussver- ordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW) in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt der Kreis Coesfeld eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht.
Aufgaben und Dienstleistungen des Gutachterausschusses:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten jährlich flächendeckend für das Kreisgebiet Coesfeld für baureife Grundstücke, sowie die Erstellung von Übersichten
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- Wahrnehmung der Aufgaben der Kommunalen Bewertungsstelle
- Erstellung Grundstücksmarktbericht
- Erstellung von Mietspiegeln
Herr
Manfred
Wewers
Abteilungsleitung
107 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Sebastian
Schnute
110 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Anne
Schumacher
109 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Ulrich
Kenkmann
109 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Kai
Mathmann
109 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Jennifer
Tendahl
109 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)