Aktueller Hinweis
Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".
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Legionellen
Der Unternehmer oder der sonstige Inhaber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, hat gemäß § 14 b der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) das Wasser durch systemische Untersuchungen an mehreren repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, sofern das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.
Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 l Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle (§ 3 Ziffer 12 TrinkwV); nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Die Untersuchungen auf Legionellen sind vom Betreiber der Anlage ohne weitere Aufforderung zu veranlassen. Die Untersuchung muss mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden (dies gilt nur für Anlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird). Für Anlagen, aus denen im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, besteht eine jährliche Untersuchungspflicht.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt diese Regelung nicht!
Listen zugelassener Untersuchungsstellen erhalten Sie bei den Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten vom
Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/dokumente/twk_08_1-0-18_endfassung_uba-empfehlung_systemische_untersuchung_legionellen.pdf
Bei weitergehenden Fragen können Sie mit den Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes Kontakt aufnehmen.
Rechtsgrundlagen allgemein- § 14 b TrinkwV
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Sven Benning
Tel: 02541 18-5408
E-Mail: sven.benning@kreis-coesfeld.de
- Frau Saskia Buß
Tel: 02541 18-5373
E-Mail: saskia.buss@kreis-coesfeld.de
- Frau Katrin Kischkel
Tel: 02541 18-5407
E-Mail: katrin.kischkel@kreis-coesfeld.de
(Gesundheitsaufsicht) - Herr Benedikt Rüter
Tel: 02541 18-5411
E-Mail: benedikt.rueter@kreis-coesfeld.de
(Gesundheitsaufsicht) - Frau Ines Merten
Tel: 02541 18-5413
E-Mail: ines.merten@kreis-coesfeld.de
(Gesundheitsaufsicht)
- Frau Barbara Lütkenhaus
Tel: 02541 18-5409
E-Mail: barbara.luetkenhaus@kreis-coesfeld.de
(Gesundheitsaufsicht)
Zuständige Organisationseinheit
- 53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld
E-Mail: gesundheit@kreis-coesfeld.de
Legionellen
Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 l Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle (§ 3 Ziffer 12 TrinkwV); nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt diese Regelung nicht!
Listen zugelassener Untersuchungsstellen erhalten Sie bei den Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten vom
Der Unternehmer oder der sonstige Inhaber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, hat gemäß § 14 b der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) das Wasser durch systemische Untersuchungen an mehreren repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, sofern das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.
Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 l Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle (§ 3 Ziffer 12 TrinkwV); nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Die Untersuchungen auf Legionellen sind vom Betreiber der Anlage ohne weitere Aufforderung zu veranlassen. Die Untersuchung muss mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden (dies gilt nur für Anlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird). Für Anlagen, aus denen im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, besteht eine jährliche Untersuchungspflicht.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt diese Regelung nicht!
Listen zugelassener Untersuchungsstellen erhalten Sie bei den Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten vom
Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/dokumente/twk_08_1-0-18_endfassung_uba-empfehlung_systemische_untersuchung_legionellen.pdf
Bei weitergehenden Fragen können Sie mit den Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes Kontakt aufnehmen.
Rechtsgrundlagen allgemein- § 14 b TrinkwV
53 - Gesundheitsamt
001 Schützenwall 16 48653 Coesfeld
Herr
Sven
Benning
12 (Coesfeld, Schützenwall 16)
02541 18-5408
sven.benning@kreis-coesfeld.de
Frau
Saskia
Buß
11 (Coesfeld, Schützenwall 16)
02541 18-5373
saskia.buss@kreis-coesfeld.de
Frau
Katrin
Kischkel
108 (Dülmen, Kreuzweg 25)
02541 18-5407
katrin.kischkel@kreis-coesfeld.de
Herr
Benedikt
Rüter
109 (Dülmen, Kreuzweg 25)
02541 18-5411
benedikt.rueter@kreis-coesfeld.de
Frau
Ines
Merten
9 (Coesfeld, Schützenwall 16)
02541 18-5413
ines.merten@kreis-coesfeld.de
Frau
Barbara
Lütkenhaus
2 (Coesfeld, Schützenwall 16)
02541 18-5409
barbara.luetkenhaus@kreis-coesfeld.de