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Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf
Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ( früher Örtliche Fürsorgestelle ) unterstützt Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen oder Gleichgestellte beschäftigen oder beschäftigen wollen. Unterstützung finden auch die berufstätigen schwerbehinderten Menschen selbst.
Zu den Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen gehört neben der Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und schwerbehinderten Beschäftigten sowie der Bewilligung von Leistungen auch die Beteilung an der Durchführung von Kündigungsschutzverfahren. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL-Inklusionsamt Arbeit) statt.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen
Schwerbehinderte Menschen haben einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben erfolgt die Feststellung der Schwerbehinderung durch den Kreis Coesfeld, Abteilung 53 - Gesundheitsamt, Schützenwall 16, 48653 Coesfeld.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können sich den schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die behinderten Menschen ohne die Gleichstellung wegen ihrer Behinderung den Arbeitsplatz verlieren können oder ohne die Gleichstellung keinen Arbeitsplatz finden. Gleichgestellte Menschen bekommen grundsätzlich die gleichen Leistungen wie schwerbehinderte Menschen. Für die Gleichstellung von behinderten Menschen ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf sowie das LWL-Inklusionsamt Arbeit fördern schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen mit finanziellen Leistungen. Für weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen folgen Sie dem jeweiligen Link zum Internetauftritt des LWL-Inklusionsamt Arbeit oder sprechen Sie einen der unten genannten Ansprechpartner persönlich an:
- Eine Arbeitsassistenz unterstützt schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz.
- Technische Arbeitshilfen erleichtern schwerbehinderten Menschen die Arbeit.
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen ermöglichen schwerbehinderten Menschen zur Arbeit zu kommen.
- Wir unterstützen schwerbehinderte Menschen bei der beruflichen Fortbildung.
- Auch die wirtschaftlichen Selbstständigkeit bei schwerbehinderten Menschen kann finanziell unterstützt werden.
Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf sowie das LWL-Inklusionsamt Arbeit fördern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit finanziellen Leistungen. Für weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen folgen Sie dem jeweiligen Link zum Internetauftritt des LWL-Inklusionsamt Arbeit oder nehmen Sie Kontakt zu einem der genannten Ansprechpersonen auf.
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit und die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf
- beteiligen sich an Investitionskosten von Betrieben.
- unterstützen Betriebe bei der behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen.
- gleichen außergewöhnliche Belastungen aus, die Betriebe durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen haben.
- unterstützen Betriebe bei den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener.
- unterstützen Betriebe mit Zuschüssen zu den Gebühren bei der Berufsausbildung.
- unterstützen Betriebe, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen.
Fragen zur gesellschaftlichen Integration und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung beantwortet auch die:
Servicestelle für Rehabilitation:
Jakobiring 9
48653 Coesfeld
Telefon: 0 25 41/12-48
Telefax: 0 25 41/12-39
E-Mail: servicestelle-reha.coesfeld@wl.aok.de
Öffnungszeiten: Mo bis Mi und Fr 7.30 - 16.00 Uhr; Do 7.30 - 17.30 Uhr
Träger: AOK Westfalen-Lippe
Weitere Beratungsstellen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen:
- Integrationsfachdienst Borken-Coesfeld
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Gehörlosenberatung für den Kreis Coesfeld
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – SGB IX
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Martin Hüls
Tel: 02541 18-5550
E-Mail: martin.huels@kreis-coesfeld.de
- Frau Svea Löchtefeld
Tel: 02541 18-5552
E-Mail: svea.loechtefeld@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 50 - Soziales und Jobcenter
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
E-Mail: sozialhilfe@kreis-coesfeld.de
Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ( früher Örtliche Fürsorgestelle ) unterstützt Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen oder Gleichgestellte beschäftigen oder beschäftigen wollen. Unterstützung finden auch die berufstätigen schwerbehinderten Menschen selbst.
Zu den Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen gehört neben der Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und schwerbehinderten Beschäftigten sowie der Bewilligung von Leistungen auch die Beteilung an der Durchführung von Kündigungsschutzverfahren. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL-Inklusionsamt Arbeit) statt.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen
Schwerbehinderte Menschen haben einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben erfolgt die Feststellung der Schwerbehinderung durch den Kreis Coesfeld, Abteilung 53 - Gesundheitsamt, Schützenwall 16, 48653 Coesfeld.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können sich den schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die behinderten Menschen ohne die Gleichstellung wegen ihrer Behinderung den Arbeitsplatz verlieren können oder ohne die Gleichstellung keinen Arbeitsplatz finden. Gleichgestellte Menschen bekommen grundsätzlich die gleichen Leistungen wie schwerbehinderte Menschen. Für die Gleichstellung von behinderten Menschen ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf sowie das LWL-Inklusionsamt Arbeit fördern schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen mit finanziellen Leistungen. Für weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen folgen Sie dem jeweiligen Link zum Internetauftritt des LWL-Inklusionsamt Arbeit oder sprechen Sie einen der unten genannten Ansprechpartner persönlich an:
- Eine Arbeitsassistenz unterstützt schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz.
- Technische Arbeitshilfen erleichtern schwerbehinderten Menschen die Arbeit.
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen ermöglichen schwerbehinderten Menschen zur Arbeit zu kommen.
- Wir unterstützen schwerbehinderte Menschen bei der beruflichen Fortbildung.
- Auch die wirtschaftlichen Selbstständigkeit bei schwerbehinderten Menschen kann finanziell unterstützt werden.
Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf sowie das LWL-Inklusionsamt Arbeit fördern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit finanziellen Leistungen. Für weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen folgen Sie dem jeweiligen Link zum Internetauftritt des LWL-Inklusionsamt Arbeit oder nehmen Sie Kontakt zu einem der genannten Ansprechpersonen auf.
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit und die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf
- beteiligen sich an Investitionskosten von Betrieben.
- unterstützen Betriebe bei der behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen.
- gleichen außergewöhnliche Belastungen aus, die Betriebe durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen haben.
- unterstützen Betriebe bei den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener.
- unterstützen Betriebe mit Zuschüssen zu den Gebühren bei der Berufsausbildung.
- unterstützen Betriebe, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen.
Fragen zur gesellschaftlichen Integration und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung beantwortet auch die:
Servicestelle für Rehabilitation:
Jakobiring 9
48653 Coesfeld
Telefon: 0 25 41/12-48
Telefax: 0 25 41/12-39
E-Mail: servicestelle-reha.coesfeld@wl.aok.de
Öffnungszeiten: Mo bis Mi und Fr 7.30 - 16.00 Uhr; Do 7.30 - 17.30 Uhr
Träger: AOK Westfalen-Lippe
Weitere Beratungsstellen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen:
- Integrationsfachdienst Borken-Coesfeld
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Gehörlosenberatung für den Kreis Coesfeld
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – SGB IX
Herr
Martin
Hüls
001 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Svea
Löchtefeld
003 (Coesfeld, Schützenwall 18)