BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Fischmehlverfütterung
Nach der EU-Verordnung Nr. 1234/2003 müssen sich alle Landwirte, die Fischmehl oder fischmehlhaltige Futtermittel an Schweine oder Geflügel verfüttern oder herstellen wollen, registrieren lassen.
Eine Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer ist nicht erlaubt. Betriebe, die gleichzeitig Wiederkäuer und andere Nutztierarten halten benötigen für die Verfütterung von Fischmehl eine amtliche Genehmigung. Dafür müssen sie die Gegebenheiten oder Maßnahmen zuverlässig darstellen, die ausschließen, dass Futtermittel, die Fischmehl enthalten, an Wiederkäuer verfüttert werden.
Fischmehl darf als Einzelfuttermittel weiterhin nicht verfüttert werden.
Es wird klar unterschieden zwischen Zulassung und Registrierung eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Für die Zulassung:
- Lageplan des Betriebes (Grundrissskizze) mit Kennzeichnung des Futtermittellagers und der Unterbringung der Tiere
- Darstellung der Gegebenheiten oder Maßnahmen, die zuverlässig ausschließen, dass Futtermittel, die Fischmehl enthalten, an Wiederkäuer verfüttert werden
Kosten
- Die Gebühren für die Registrierung betragen 15,00 €
- Die Gebühren für die Zulassung betragen 50,00 €
Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Dr. med. vet. Annalena Hoffmann
Tel: 02541 18-3901
E-Mail: annalena.hoffmann@kreis-coesfeld.de
- Frau Heike Brüggemann
Tel: 02541 18-3823
E-Mail: heike.brueggemann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Daruper Straße 5
48653 Coesfeld
E-Mail: veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
39.1 - Lebensmittelüberwachung
Nach der EU-Verordnung Nr. 1234/2003 müssen sich alle Landwirte, die Fischmehl oder fischmehlhaltige Futtermittel an Schweine oder Geflügel verfüttern oder herstellen wollen, registrieren lassen.
Eine Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer ist nicht erlaubt. Betriebe, die gleichzeitig Wiederkäuer und andere Nutztierarten halten benötigen für die Verfütterung von Fischmehl eine amtliche Genehmigung. Dafür müssen sie die Gegebenheiten oder Maßnahmen zuverlässig darstellen, die ausschließen, dass Futtermittel, die Fischmehl enthalten, an Wiederkäuer verfüttert werden.
Fischmehl darf als Einzelfuttermittel weiterhin nicht verfüttert werden.
Es wird klar unterschieden zwischen Zulassung und Registrierung eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Für die Zulassung:
- Lageplan des Betriebes (Grundrissskizze) mit Kennzeichnung des Futtermittellagers und der Unterbringung der Tiere
- Darstellung der Gegebenheiten oder Maßnahmen, die zuverlässig ausschließen, dass Futtermittel, die Fischmehl enthalten, an Wiederkäuer verfüttert werden
- Die Gebühren für die Registrierung betragen 15,00 €
- Die Gebühren für die Zulassung betragen 50,00 €
Frau
Dr. med. vet.
Annalena
Hoffmann
203 (Coesfeld, Daruper Str. 5)
Frau
Heike
Brüggemann
105 (Coesfeld, Daruper Str. 5)