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Fischmehlverfütterung

Nach der EU-Verordnung Nr. 1234/2003 müssen sich alle Landwirte, die Fischmehl oder fischmehlhaltige Futtermittel an Schweine oder Geflügel verfüttern oder herstellen wollen, registrieren lassen.

Eine Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer ist nicht erlaubt. Betriebe, die gleichzeitig Wiederkäuer und andere Nutztierarten halten benötigen für die Verfütterung von Fischmehl eine amtliche Genehmigung. Dafür müssen sie die Gegebenheiten oder Maßnahmen zuverlässig darstellen, die ausschließen, dass Futtermittel, die Fischmehl enthalten, an Wiederkäuer verfüttert werden.

Fischmehl darf als Einzelfuttermittel weiterhin nicht verfüttert werden.

Es wird klar unterschieden zwischen Zulassung und Registrierung eines landwirtschaftlichen Betriebes.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Für die Zulassung:

  • Lageplan des Betriebes (Grundrissskizze) mit Kennzeichnung des Futtermittellagers und der Unterbringung der Tiere
  • Darstellung der Gegebenheiten oder Maßnahmen, die zuverlässig ausschließen, dass Futtermittel, die Fischmehl enthalten, an Wiederkäuer verfüttert werden

Kosten

  • Die Gebühren für die Registrierung betragen 15,00 €
  • Die Gebühren für die Zulassung betragen 50,00 €
Fischmehlverfütterung

Nach der EU-Verordnung Nr. 1234/2003 müssen sich alle Landwirte, die Fischmehl oder fischmehlhaltige Futtermittel an Schweine oder Geflügel verfüttern oder herstellen wollen, registrieren lassen.

Eine Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer ist nicht erlaubt. Betriebe, die gleichzeitig Wiederkäuer und andere Nutztierarten halten benötigen für die Verfütterung von Fischmehl eine amtliche Genehmigung. Dafür müssen sie die Gegebenheiten oder Maßnahmen zuverlässig darstellen, die ausschließen, dass Futtermittel, die Fischmehl enthalten, an Wiederkäuer verfüttert werden.

Fischmehl darf als Einzelfuttermittel weiterhin nicht verfüttert werden.

Es wird klar unterschieden zwischen Zulassung und Registrierung eines landwirtschaftlichen Betriebes.

Für die Zulassung:

  • Lageplan des Betriebes (Grundrissskizze) mit Kennzeichnung des Futtermittellagers und der Unterbringung der Tiere
  • Darstellung der Gegebenheiten oder Maßnahmen, die zuverlässig ausschließen, dass Futtermittel, die Fischmehl enthalten, an Wiederkäuer verfüttert werden
  • Die Gebühren für die Registrierung betragen 15,00 €
  • Die Gebühren für die Zulassung betragen 50,00 €
Verfütterung, Fischmehl, Ersatzfutter, Alleinfutter https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/614/show
39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Daruper Straße 5 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3912
Fax 02541 18-3999

Frau

Dr. med. vet.

Annalena

Hoffmann

203 (Coesfeld, Daruper Str. 5)

02541 18-3901
annalena.hoffmann@kreis-coesfeld.de

Frau

Heike

Brüggemann

105 (Coesfeld, Daruper Str. 5)

02541 18-3823
heike.brueggemann@kreis-coesfeld.de