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Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für LKW

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.

Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere

  • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
  • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
  • Kraftfahrzeuge, die bestimmte "Frisch"-Erzeugnisse befördern.

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports

Kosten

  • Einzelgenehmigung: 30,00 €
  • Dauergenehmigung bis 12 Monate: 160,00 €

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr

Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für LKW

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.

Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere

  • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
  • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
  • Kraftfahrzeuge, die bestimmte "Frisch"-Erzeugnisse befördern.

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.

Formulare

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports
  • Einzelgenehmigung: 30,00 €
  • Dauergenehmigung bis 12 Monate: 160,00 €
Sonntagsfahrverbot, Fahrverbot LKW https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/676/show
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Maleen

Thiemann

110a (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3664
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