Aktueller Hinweis
Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".
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Rotes Kennzeichen
An zuverlässige Gewerbetreibende (Kraftfahrzeughändler, Werkstätten) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.
Rechtsgrundlagen
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- Bei ausländischen Ausweis/Pass ist zusätzliche eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug
- Versicherungsbestätigungskarte (EVB für rote Kennzeichen) )
- Führungszeugnis des Firmeninhabers oder Geschäftsführers, zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses Führungszeugnis ist bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister, wird von der Zulassungsstelle beantragt
- Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung
- Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, (Vordruck erhältlich in der Zulassungsstelle)
- Nachweis eines Betriebssitzes durch Mietvertrag o.ä., ( Büro und Stellplätze für mehrere Fahrzeuge, baurechtliche Genehmigung erforderlich)
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- oder Gebührenrückstände (Kreis Coesfeld) vorhanden sein.
- Für die KFZ-Steuer ist ein vollständig ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen.
- weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
Kosten
Die Gebühren betragen im Regelfall 91,20 €.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Gremme
Tel: 02594 9436-3609
E-Mail: heike.gremme@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Verwandte Dienstleistungen
Rotes Kennzeichen
An zuverlässige Gewerbetreibende (Kraftfahrzeughändler, Werkstätten) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.
Rechtsgrundlagen
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- Bei ausländischen Ausweis/Pass ist zusätzliche eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug
- Versicherungsbestätigungskarte (EVB für rote Kennzeichen) )
- Führungszeugnis des Firmeninhabers oder Geschäftsführers, zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses Führungszeugnis ist bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister, wird von der Zulassungsstelle beantragt
- Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung
- Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, (Vordruck erhältlich in der Zulassungsstelle)
- Nachweis eines Betriebssitzes durch Mietvertrag o.ä., ( Büro und Stellplätze für mehrere Fahrzeuge, baurechtliche Genehmigung erforderlich)
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- oder Gebührenrückstände (Kreis Coesfeld) vorhanden sein.
- Für die KFZ-Steuer ist ein vollständig ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen.
- weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
Die Gebühren betragen im Regelfall 91,20 €.
Autoanmeldung, KFZ-Anmeldung, Autokennzeichen, Gewerbe https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/693/show Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
001 Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3650
Fax 02594 9436-3699
Frau
Heike
Gremme
15 (Dülmen, Kreuzweg 27)
02594 9436-3609
heike.gremme@kreis-coesfeld.de
36 - Straßenverkehr
001 Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Frau
Heike
Gremme
15 (Dülmen, Kreuzweg 27)
02594 9436-3609
heike.gremme@kreis-coesfeld.de