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Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Materiallagerung, Container-, Gerüstaufstellung usw.)

Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - z.B. zur Aufstellung eines Gerüstes, eines Containers usw. - bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.

Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt, es sei denn, die Maßnahme wird in den Städten Coesfeld und Dülemen durchgeführt. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Antragsteller u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unter dem Punkt "Formulare")
  • Ggf. Lageplan bzw. -skizze

Kosten

  • 40,00 € bis 85,00 € (zzgl. evtl. Zuschläge)

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Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

36.2 - Verkehrssicherung und -lenkung

Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Materiallagerung, Container-, Gerüstaufstellung usw.)

Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - z.B. zur Aufstellung eines Gerüstes, eines Containers usw. - bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.

Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt, es sei denn, die Maßnahme wird in den Städten Coesfeld und Dülemen durchgeführt. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Antragsteller u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.

Formulare

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unter dem Punkt "Formulare")
  • Ggf. Lageplan bzw. -skizze
  • 40,00 € bis 85,00 € (zzgl. evtl. Zuschläge)
Verkehrshindernis, Öffentlicher Verkehrsraum, Materiallagerung im öffentlichen Verkehrsraum, Halteverbot https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/697/show
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Sonja

Frieling

108 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3666
sonja.frieling@kreis-coesfeld.de

Herr

Christian

Kamper

107 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3611
christian.kamper@kreis-coesfeld.de