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Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Materiallagerung, Container-, Gerüstaufstellung usw.)
Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - z.B. zur Aufstellung eines Gerüstes, eines Containers usw. - bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.
Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt, es sei denn, die Maßnahme wird in den Städten Coesfeld und Dülemen durchgeführt. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Antragsteller u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- §§ 32 Abs. 1, 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
- Straßenverkehrsordnung
Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unter dem Punkt "Formulare")
- Ggf. Lageplan bzw. -skizze
Kosten
- 40,00 € bis 85,00 € (zzgl. evtl. Zuschläge)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sonja Frieling
Tel: 02594 9436-3666
E-Mail: sonja.frieling@kreis-coesfeld.de
- Herr Christian Kamper
Tel: 02594 9436-3611
E-Mail: christian.kamper@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.2 - Verkehrssicherung und -lenkung
Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - z.B. zur Aufstellung eines Gerüstes, eines Containers usw. - bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.
Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt, es sei denn, die Maßnahme wird in den Städten Coesfeld und Dülemen durchgeführt. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Antragsteller u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.
Formulare
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unter dem Punkt "Formulare")
- Ggf. Lageplan bzw. -skizze
- 40,00 € bis 85,00 € (zzgl. evtl. Zuschläge)
Frau
Sonja
Frieling
108 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Herr
Christian
Kamper
107 (Dülmen, Kreuzweg 27)