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Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht

Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.

Für die Ausnahmegenehmigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Coesfeld oder Dülmen wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich ärztliche Bescheinigung.

Kosten

Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

36.2 - Verkehrssicherung und -lenkung

Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht

Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.

Für die Ausnahmegenehmigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Coesfeld oder Dülmen wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

Formulare

Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich ärztliche Bescheinigung.

Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt.

Ausnahmegenehmigung, Gurtpflicht, Helmtragepflicht, Gurtanlegepflicht, Helmtragepflicht, Helm, Schutzhelm, Sicherheitsgurt https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/699/show
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Maleen

Thiemann

110a (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3664
schwertransport@kreis-coesfeld.de