Aktueller Hinweis

Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".

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Wiederzulassung Online (i-Kfz)

 

So funktioniert die Wiederzulassung Online (i-Kfz):

Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.

  1. STVA-Portal aufrufen.
    • Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. Dort registrieren Sie sich und erstellen ein Benutzerkonto. 
  2. Ihre Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
    • Im Portal werden Sie aufgefordert eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.

Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!

 

Freilegung Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II

 

4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN - Halterkonto - für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Haben Sie alles eingegeben, bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels E-Payment / Online-Banking.  Als Zahlungsmittel steht Ihnen Giropay, Paydirekt und Kreditkarte zur Verfügung.
6. Anschließend bestätigen Sie Ihre Eingaben und Antragstellung.
7. Der Antrag wird durch die Zulassungsstelle geprüft.
8. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die  Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
9. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren - das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Die Bearbeitung einschließlich Versand dauert in der Regel 5 Werktage.
Erst dann dürfen Sie losgefahren.
 

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Für alle i-Kfz-Vorgänge werden folgenden Voraussetzungen benötigt (Nutzung des STVA-Portals) :

  • "neuer" Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    • PC / Notebook (Windows / macOS) mit Karten-Lesegerät und installierter "AusweisApp2" (kostenlos) oder
    • NFC-fähiges Smartphone mit installierter "AusweisApp2" (kostenlos)
  • Benutzerkonto im Servicekonto.NRW zur Anmeldung am STVA-Portal und Identifizierung per eID
  • Möglichkeit zur elektronischen Zahlungsabwicklung (Online-Banking / E-Payment) per Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte
  • IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

 

Ergänzende Voraussetzungen für die internetbasierte Wiederzulassung:

  • nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) mit Schlüsselnummer und Prüfziffer
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • kein Saison- oder Oldtimerkennzeichen möglich
  • kein Eintrag einer technischen Änderung möglich

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.

Die Gebühr beträgt ab 42,50 €.

Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.

Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

 

Zahlungsweisen

  • paydirekt
  • giropay
  • Visa Karte
  • Mastercard
  • Paypal

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

 

Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, können Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.


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Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Wiederzulassung Online (i-Kfz)

 

So funktioniert die Wiederzulassung Online (i-Kfz):

Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.

  1. STVA-Portal aufrufen.
    • Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. Dort registrieren Sie sich und erstellen ein Benutzerkonto. 
  2. Ihre Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
    • Im Portal werden Sie aufgefordert eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.

Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!

 

Freilegung Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II

 

4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN - Halterkonto - für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Haben Sie alles eingegeben, bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels E-Payment / Online-Banking.  Als Zahlungsmittel steht Ihnen Giropay, Paydirekt und Kreditkarte zur Verfügung.
6. Anschließend bestätigen Sie Ihre Eingaben und Antragstellung.
7. Der Antrag wird durch die Zulassungsstelle geprüft.
8. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die  Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
9. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren - das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Die Bearbeitung einschließlich Versand dauert in der Regel 5 Werktage.
Erst dann dürfen Sie losgefahren.
 

Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

 

Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, können Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.

Die Gebühr beträgt ab 42,50 €.

Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.

Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

 

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Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3650
Fax 02594 9436-3699

Frau

Samira

Boulahya

017 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3603
samira.boulahya@kreis-coesfeld.de

Frau

Birgit

Hake

17 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3604
birgit.hake@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 9183-3650

Frau

Samira

Boulahya

017 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3603
samira.boulahya@kreis-coesfeld.de

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Birgit

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birgit.hake@kreis-coesfeld.de
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

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samira.boulahya@kreis-coesfeld.de

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Birgit

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17 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3604
birgit.hake@kreis-coesfeld.de