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Wiederzulassung Online (i-Kfz)
So funktioniert die Wiederzulassung Online (i-Kfz):
Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.
- STVA-Portal aufrufen.
- Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. Dort registrieren Sie sich und erstellen ein Benutzerkonto.
- Ihre Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Im Portal werden Sie aufgefordert eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.
Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN - Halterkonto - für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Für alle i-Kfz-Vorgänge werden folgenden Voraussetzungen benötigt (Nutzung des STVA-Portals) :
- "neuer" Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- PC / Notebook (Windows / macOS) mit Karten-Lesegerät und installierter "AusweisApp2" (kostenlos) oder
- NFC-fähiges Smartphone mit installierter "AusweisApp2" (kostenlos)
- Benutzerkonto im Servicekonto.NRW zur Anmeldung am STVA-Portal und Identifizierung per eID
- Möglichkeit zur elektronischen Zahlungsabwicklung (Online-Banking / E-Payment) per Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte
- IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.
Ergänzende Voraussetzungen für die internetbasierte Wiederzulassung:
- nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) mit Schlüsselnummer und Prüfziffer
- Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- kein Saison- oder Oldtimerkennzeichen möglich
- kein Eintrag einer technischen Änderung möglich
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.
Die Gebühr beträgt ab 42,50 €.
Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.
Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.
In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
Zahlungsweisen
- paydirekt
- giropay
- Visa Karte
- Mastercard
- Paypal
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, können Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Samira Boulahya
Tel: 02594 9436-3603
E-Mail: samira.boulahya@kreis-coesfeld.de
- Frau Birgit Hake
Tel: 02594 9436-3604
E-Mail: birgit.hake@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
So funktioniert die Wiederzulassung Online (i-Kfz):
Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.
- STVA-Portal aufrufen.
- Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. Dort registrieren Sie sich und erstellen ein Benutzerkonto.
- Ihre Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Im Portal werden Sie aufgefordert eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.
Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN - Halterkonto - für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, können Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.
Die Gebühr beträgt ab 42,50 €.
Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.
Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.
In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
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Frau
Samira
Boulahya
017 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Birgit
Hake
17 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Samira
Boulahya
017 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Birgit
Hake
17 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Samira
Boulahya
017 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Birgit
Hake
17 (Dülmen, Kreuzweg 27)