Aktueller Hinweis

Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".

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Neuzulassung Online (i-Kfz)

 
 
So funktioniert die Neuzulassung Online (i-Kfz)

Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Neuzulassung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.

  1. STVA-Portal aufrufen.
    • Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. Dort registrieren Sie sich und erstellen ein Benutzerkonto.
  2. Ihre Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
    • Das Portal wird Sie eigenständig auffordern, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.

Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!


Freilegung Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II

 
4.Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Haben Sie alles eingegeben, bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels E-Payment / Online-Banking.   Als Zahlungsmittel steht Ihnen Giropay, Paydirekt und Kreditkarte zur Verfügung.
6. Anschließend bestätigen Sie Ihre Eingaben und Antragstellung.
7. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
8. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der  Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
9. Zum Schluss einfach die Plakettenträger auf die/das Kennzeichen aufbringen.10. Das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Die Bearbeitung incl. Versand dauert i.d.R. 5 Werktage. Erst dann darf losgefahren werden.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Für alle i-Kfz-Vorgänge werden folgenden Voraussetzungen benötigt (Nutzung des STVA-Portals) :

Für alle i-Kfz-Vorgänge werden benötigt:

  • "neuer" Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    • PC / Notebook (Windows / macOS) mit Karten-Lesegerät und installierter "AusweisApp2" (kostenlos) oder
    • NFC-fähiges Smartphone mit installierter "AusweisApp2" (kostenlos)
  • Benutzerkonto im Servicekonto.NRW zur Anmeldung am STVA-Portal und Identifizierung per eID
  • Möglichkeit zur elektronischen Zahlungsabwicklung (Online-Banking / E-Payment) per Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte
  • IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

ergänzende Voraussetzungen für die internetbasierte Neuzulassung

  • ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Abruffähigkeit der technischen Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt Bundesamt (IVI-COC-Datenbank)
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Bankdaten (IBAN) für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • kein Saison- oder Oldtimerkennzeichen möglich
  • kein Eintrag einer technischen Änderung

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Onlinee-Banking-Verfahrens aufgefordert.

Die Gebühr beträgt  ab 42,80 €.

Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.

Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

 

Zahlungsweisen

  • giropay
  • paydirekt
  • Visa Karte
  • Mastercard
  • Paypal

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Projekt iKFZ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.


Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Neuzulassung Online (i-Kfz)
 
 
So funktioniert die Neuzulassung Online (i-Kfz)

Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Neuzulassung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.

  1. STVA-Portal aufrufen.
    • Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. Dort registrieren Sie sich und erstellen ein Benutzerkonto.
  2. Ihre Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
    • Das Portal wird Sie eigenständig auffordern, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.

Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!


Freilegung Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II

 
4.Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Haben Sie alles eingegeben, bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels E-Payment / Online-Banking.   Als Zahlungsmittel steht Ihnen Giropay, Paydirekt und Kreditkarte zur Verfügung.
6. Anschließend bestätigen Sie Ihre Eingaben und Antragstellung.
7. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
8. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der  Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
9. Zum Schluss einfach die Plakettenträger auf die/das Kennzeichen aufbringen.10. Das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Die Bearbeitung incl. Versand dauert i.d.R. 5 Werktage. Erst dann darf losgefahren werden.

Weitere Informationen zum Projekt iKFZ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Onlinee-Banking-Verfahrens aufgefordert.

Die Gebühr beträgt  ab 42,80 €.

Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.

Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

 

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Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3650
Fax 02594 9436-3699

Frau

Samira

Boulahya

017 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3603
samira.boulahya@kreis-coesfeld.de

Frau

Birgit

Hake

17 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3604
birgit.hake@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 9183-3650

Frau

Samira

Boulahya

017 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3603
samira.boulahya@kreis-coesfeld.de

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17 (Dülmen, Kreuzweg 27)

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birgit.hake@kreis-coesfeld.de
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Samira

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02594 9436-3603
samira.boulahya@kreis-coesfeld.de

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Birgit

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17 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3604
birgit.hake@kreis-coesfeld.de