Aktueller Hinweis
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".
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Neuzulassung Online (i-Kfz)
Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Neuzulassung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.
- STVA-Portal aufrufen.
- Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. Dort registrieren Sie sich und erstellen ein Benutzerkonto.
- Ihre Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
- Das Portal wird Sie eigenständig auffordern, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.
Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Für alle i-Kfz-Vorgänge werden folgenden Voraussetzungen benötigt (Nutzung des STVA-Portals) :
Für alle i-Kfz-Vorgänge werden benötigt:
- "neuer" Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- PC / Notebook (Windows / macOS) mit Karten-Lesegerät und installierter "AusweisApp2" (kostenlos) oder
- NFC-fähiges Smartphone mit installierter "AusweisApp2" (kostenlos)
- Benutzerkonto im Servicekonto.NRW zur Anmeldung am STVA-Portal und Identifizierung per eID
- Möglichkeit zur elektronischen Zahlungsabwicklung (Online-Banking / E-Payment) per Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte
- IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.
ergänzende Voraussetzungen für die internetbasierte Neuzulassung
- ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Abruffähigkeit der technischen Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt Bundesamt (IVI-COC-Datenbank)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Bankdaten (IBAN) für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- kein Saison- oder Oldtimerkennzeichen möglich
- kein Eintrag einer technischen Änderung
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Onlinee-Banking-Verfahrens aufgefordert.
Die Gebühr beträgt ab 42,80 €.
Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.
Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.
In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
Zahlungsweisen
- giropay
- paydirekt
- Visa Karte
- Mastercard
- Paypal
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Projekt iKFZ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Samira Boulahya
Tel: 02594 9436-3603
E-Mail: samira.boulahya@kreis-coesfeld.de
- Frau Birgit Hake
Tel: 02594 9436-3604
E-Mail: birgit.hake@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Neuzulassung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.
- STVA-Portal aufrufen.
- Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. Dort registrieren Sie sich und erstellen ein Benutzerkonto.
- Ihre Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
- Das Portal wird Sie eigenständig auffordern, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.
Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
Weitere Informationen zum Projekt iKFZ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Onlinee-Banking-Verfahrens aufgefordert.
Die Gebühr beträgt ab 42,80 €.
Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.
Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.
In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
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Frau
Samira
Boulahya
017 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Birgit
Hake
17 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Samira
Boulahya
017 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Birgit
Hake
17 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Samira
Boulahya
017 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Birgit
Hake
17 (Dülmen, Kreuzweg 27)