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Kennzeichen verloren / gestohlen
Ihre Kennzeichenschilder sind verloren oder wurden gestohlen .
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden.
Dies ist erforderlich,um missbräuchliche Nutzung auszuschließen.
Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das bisherige Kennzeichen wird wegen des Verlustes / Diebstahls für 10 Jahre gesperrt.
Rechtsgrundlagen
§ 57 Abs. 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Unterlagen
- Es ist ein Online-Termin erforderlich:
Termin Online buchen - In dringenden Fällen schreiben Sie uns eine E-Mail an kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- gültigen Lichtbildausweis
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - dieser ist ggfls. im Vorfeld eigenständig im Falle einer Finanzierung oder Leasing anzufordern
- den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- falls nur ein Kennzeichen verloren ist, das andere Kennzeichen
Falls Ihnen ein oder beide Kennzeichenschilder verloren ist/sind, benötigen Sie zusätzlich:
Eine Versicherung an Eides Statt (Gebühr: 30,70 €) über den Verlust der/der Kennzeichenschilder.
Dieser Erklärung kann nur der Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle oder einem Notar seiner Wahl abgeben.
Bei juristischen Personen ist die Versichrung an Eides Statt persönlich vom Geschäftführer/ Prokurist bei der Zulassungstelle oder einem Notar seiner Wahl abzugeben.
Bei Diebstahl des/der Kennzeichen wird neben den o.a. Unterlagen zusätzlich benötigt:
Eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige der Kennzeichen.
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Benedikte Grünefeld
Tel: 02594 9436-3650
E-Mail: benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle) - Frau Nadine Bicks
Fachdienstleitung
Tel: 02591 9183-3650
E-Mail: nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Steverstraße 15
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
Ihre Kennzeichenschilder sind verloren oder wurden gestohlen .
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden.
Dies ist erforderlich,um missbräuchliche Nutzung auszuschließen.
Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das bisherige Kennzeichen wird wegen des Verlustes / Diebstahls für 10 Jahre gesperrt.
- Es ist ein Online-Termin erforderlich:
Termin Online buchen - In dringenden Fällen schreiben Sie uns eine E-Mail an kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- gültigen Lichtbildausweis
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - dieser ist ggfls. im Vorfeld eigenständig im Falle einer Finanzierung oder Leasing anzufordern
- den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- falls nur ein Kennzeichen verloren ist, das andere Kennzeichen
Falls Ihnen ein oder beide Kennzeichenschilder verloren ist/sind, benötigen Sie zusätzlich:
Eine Versicherung an Eides Statt (Gebühr: 30,70 €) über den Verlust der/der Kennzeichenschilder.
Dieser Erklärung kann nur der Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle oder einem Notar seiner Wahl abgeben.
Bei juristischen Personen ist die Versichrung an Eides Statt persönlich vom Geschäftführer/ Prokurist bei der Zulassungstelle oder einem Notar seiner Wahl abzugeben.
Bei Diebstahl des/der Kennzeichen wird neben den o.a. Unterlagen zusätzlich benötigt:
Eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige der Kennzeichen.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Verlorenes Kennzeichen, Gestohlenes Kennzeichen, Autokennzeichen, Kennzeichen weg https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/711/show
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
Fachdienstleitung
05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
Fachdienstleitung
05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
Fachdienstleitung
05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)