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Oldtimerkennzeichen (07 - Kennzeichen)
Informationen zu Oldtimerkennzeichen
Rote Oldtimerkennzeichen gem. § 43 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung.
Hinweise:
Oldtimer in diesem Sinne sind Fahrzeuge, die
- vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind
- weitestgehend dem Original-Zustand entsprechen
- in einem guten Erhaltungszustand sind und
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Folgende Fahrten können mit roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen
- An- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen
- Fahrten zur Wartung oder Reparatur einschließlich evtl. anschließende Probe-bzw. Überführungsfahrten.
Über diese Fahrten ist ein Fahrtennachweis zu führen. Es können mehrere Fahrzeuge auf ein Kennzeichen zugelassen werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 43 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Formulare
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Führungszeugnis, zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses Führungszeugnis ist bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister, kann auf Wunsch von der Zulassungsstelle beantragt werden
- Versicherungsbestätigung ( EVB für rote Kennzeichen)
- Nachweis über Mitgliedschaft im Oltimerclub oder Teilnahmebescheinigung, Einladung zu einem Oldtimertreffen etc.
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- Vorlage des Original-Fahrzeug-Briefes mit Abmeldebescheinigung ( Fahrzeuge müssen 30 Jahre alt sein) ggfls. Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Fz-Brief: Vorlage des Eigentumsnachweises und Gutachten nach § 21 StVZO
- Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen über die Anerkennung als Oldtimer
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- oder Gebührenrückstande (Kreis Coesfeld) vorhanden sein.
- SEPA-Mandat für die Kraftfahrzeugsteuer
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Gremme
Tel: 02594 9436-3609
E-Mail: heike.gremme@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
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Informationen zu Oldtimerkennzeichen
Rote Oldtimerkennzeichen gem. § 43 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung.
Hinweise:
Oldtimer in diesem Sinne sind Fahrzeuge, die
- vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind
- weitestgehend dem Original-Zustand entsprechen
- in einem guten Erhaltungszustand sind und
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Folgende Fahrten können mit roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen
- An- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen
- Fahrten zur Wartung oder Reparatur einschließlich evtl. anschließende Probe-bzw. Überführungsfahrten.
Über diese Fahrten ist ein Fahrtennachweis zu führen. Es können mehrere Fahrzeuge auf ein Kennzeichen zugelassen werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 43 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Formulare
- Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Führungszeugnis, zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses Führungszeugnis ist bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister, kann auf Wunsch von der Zulassungsstelle beantragt werden
- Versicherungsbestätigung ( EVB für rote Kennzeichen)
- Nachweis über Mitgliedschaft im Oltimerclub oder Teilnahmebescheinigung, Einladung zu einem Oldtimertreffen etc.
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- Vorlage des Original-Fahrzeug-Briefes mit Abmeldebescheinigung ( Fahrzeuge müssen 30 Jahre alt sein) ggfls. Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Fz-Brief: Vorlage des Eigentumsnachweises und Gutachten nach § 21 StVZO
- Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen über die Anerkennung als Oldtimer
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- oder Gebührenrückstande (Kreis Coesfeld) vorhanden sein.
- SEPA-Mandat für die Kraftfahrzeugsteuer
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Kennzeichen für Oldtimer (07 - Kennzeichen) https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/713/showFrau
Heike
Gremme
15 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Heike
Gremme
15 (Dülmen, Kreuzweg 27)